Iranische Kalaschnikows werden deutschen Behörden übergeben

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bellinzona,

Die Schweiz ist einem Begehren nachgekommen und hat den deutschen Behörden 330 beschlagnahmte Kalaschnikows übergeben.

beschwerdekammer
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschwerde eines Waffenhändlers abgewiesen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein deutscher Waffenhändler transportierte 2011 330 Kalaschnikows in die Schweiz.
  • Diese wurden seither im Schweizer Zollfreilager aufbewahrt.
  • Nun sollen die Waffen an deutsche Behörden übergeben werden.

Insgesamt 330 in einem Schweizer Zollfreilager beschlagnahmte Kalaschnikows werden an die deutschen Behörden herausgegeben. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines deutschen Waffenhändlers abgewiesen, der die Waffen im Iran gekauft hatte.

Die deutschen Behörden hatten 2013 rechtshilfeweise um die Beschlagnahmung der Waffen ersucht, und die Schweiz kam dem Begehren nach. Das Gesuch stand im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen den Waffenhändler.

Waffenhändler zu Freiheitsstrafe verurteilt

Dieser ist in Deutschland unterdessen rechtskräftig zu einer bedingten, zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wird die vorsätzliche unerlaubte Beförderung sowie die vorsätzliche unerlaubte Ausfuhr von Kriegswaffen vorgeworfen.

Kalaschnikow Ak-47 iran waffe
Eine ausgestellte Kalaschnikow im Iran. - Keystone

Der Mann und seine Firma hatten gegen die von der Eidgenössischen Zollverwaltung verfügte Herausgabe der Waffen an Deutschland Beschwerde eingelegt.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts teilte in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil mit, dass sie nicht legitimiert sind, Beschwerde zu führen. Das Gericht ist deshalb nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Kalaschnikows trotz Anpassung als Kriegswaffen eingestuft

Der Waffenhändler hatte die Kalaschnikows im Iran bestellt und nach eigenen Vorgaben so modifizieren lassen, dass kein Dauerfeuer möglich ist. Die Änderungen würden sich mit im Internet bestellbaren Teilen jedoch von jedermann leicht rückgängig machen lassen. Dies geht aus dem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs hervor.

deutschland bundesgerichtshof karlsruhe
Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe. - Keystone

Die Sturmgewehre gelten in Deutschland als Kriegswaffen. Aufgrund der Modifikationen «hoffte» der Verurteilte, dass sie nicht als solche eingestuft werden. Dies war aber nicht der Fall, weshalb der Waffenhändler die Kalaschnikows Ende 2011 in die Schweiz transportieren liess.

Eine definitive Einfuhrabwicklung war nicht möglich, weil die dafür in der Schweiz erforderlichen Dokumente nicht vorlagen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Frenkreich Charlie Hebdo
Paris
österreich waffen rechtsextreme
3 Interaktionen
Waffenfund Österreich
Hauert
Reiche Ernte!

MEHR IN NEWS

Golden Visa
41 Interaktionen
Schweiz
Lust-Kolumne
Lust-Kolumne
Spanien Polizei
4 Interaktionen
4 Jahre im Haus
George Simion
9 Interaktionen
Präsidentenwahl

MEHR AUS BELLINZONA

haschisch
13 Kilogramm
Kokain Fund
6 Interaktionen
Kontrolle
Tessin Regen Hotel
4 Interaktionen
Tessin