Inspektoren sollen dem Kantonsgericht unterstehen
Der Regierungsrat will damit eine Entflechtung von Verantwortung und Aufgabenerfüllung für die Inspektorate erreichen.

Die Inspektoren, die im Kanton Schwyz die Grundbuchführung sowie das Betreibungs- und Konkurswesen kontrollieren, sollen künftig dem Kantonsgericht unterstellt werden. Der Regierungsrat will damit eine Entflechtung von Verantwortung und Aufgabenerfüllung für die Inspektorate erreichen.
Das Kantonsgericht soll künftig die Inspektoren anstellen, beaufsichtigen und organisieren. So sieht es eine Gesetzesrevision vor, die der Schwyzer Regierungsrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.
Die Inspektorate sollen beibehalten werden, da sich dank ihrer Kontrolle Missstände und Fehler vermeiden liessen, die zu grossen Schäden führen können, für die der Kanton einzustehen hat. Aktuell werden beide Inspektoren vom Regierungsrat angestellt. Sie sind administrativ der Verwaltung zugeordnet.
Ihre Arbeit verrichten sie aber zu wesentlichen Teilen im Verantwortungsbereich des Kantonsgerichts. Das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen sowie die Grundbuchführung seien im Kanton Schwyz traditionell justizielle Aufgaben, heisst es denn auch in der Vernehmlassungsvorlage.
Dagegen verbleiben Aufgaben, die die Entwicklung und Weiterentwicklung der Grundbuchführung betreffen, beim Regierungsrat und bei der Verwaltung. Diese sei dafür funktional besser geeignet.
Angestrebt wird, dass die Grundbuchbereinigung im Kanton Schwyz in rund zehn Jahren abgeschlossen werden kann. Das kantonale Grundbuch könnte dann endgültig geschlossen werden. Flächendeckend würde damit im Kanton Schwyz das eidgenössische Grundbuch gelten, das durchwegs ebenfalls digitalisiert sein wird.