Die Einsprachen bezüglich des Innovationsparks in Dübendorf sind vom Tisch. Nun kann das Projekt vorangetrieben werden.
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Regierungsrätin Carmen Walker Späh, rechts, und Regierungsrat Martin Neukom, links, mit dem Synthesebericht an einer Medienkonferenz zur Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf auf dem Flugplatz in Dübendorf am Dienstag, 31. August 2021. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Gestaltung des Innovationsparks in Dübendorf kann fortgefahren werden.
  • Das Bundesgericht urteilte nach einer Beschwerde für die Planung des Kantons.
  • Die Verantwortlichen und Betroffenen sind erfreut über den Entscheid.

Im Jahr 2017 erschuf der Kanton Zürich einen Gestaltungsplan für den Innovationspark in Dübendorf. Das Projekt wurde ausgebremst – nun kann es wieder Fahrt aufnehmen.

Denn, gegen den Gestaltungsplan war Rekurs eingelegt worden – der Prozess zog sich bis ans Bundesgericht. Dieses entschied, dass der Plan des Kantons Gültigkeit hat.

Die Verantwortlichen sind zufrieden. Auch Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh freut sich: «Dieses Urteil gibt dem Innovationspark Rückenwind, und es bekräftigt, dass es sich um ein Projekt von nationalem Interesse handelt».

Das Urteil verschaffe der Planung des Flugplatzes und Innovationspark Sicherheit. Das erklärt André Ingold, der Stadtpräsident Dübendorfs, in der entsprechenden Medienmitteilung.

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