Eine Frau hat ihre 63-jährige Mieterin per Kopfschuss getötet und daraufhin zerstückelt. Vor dem Gericht in Kreuzlingen muss sie ihre Tat nun verantworten.
kreuzlingen
Justitia - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • In Kreuzlingen TG wird heute das Tötungsdelikt von Bottighofen verhandelt.
  • Eine Frau soll ihre Mieterin getötet und ihre Leiche in der ganzen Stadt verteilt haben.
  • Über das Motiv ist noch nichts bekannt. Die Frau ist gemäss Staatsanwaltschaft geständig.

Die Verhandlung zum Tötungsdelikt in Bottighofen hat am Mittwoch am Bezirksgericht Kreuzlingen TG begonnen. Eine 55-jährige Frau ist die mutmassliche Täterin – angeblich hat sie einer 63-jährigen Frau in den Kopf geschossen. Daraufhin hat sie ihre Leiche zerteilt und die Körperteile in der ganzen Stadt verteilt. Das Motiv bleibt ein Rätsel.

Der Fall begann mit einem grausigen Fund: Spaziergänger entdeckten im Dezember 2020 in einem Waldstück bei Egnach einen menschlichen Kopf mit einer Schussverletzung. Erst eine DNS-Analyse führte zum Opfer, einer vermissten 63-jährigen Frau aus Bottighofen.

Eskalierte ein Mieterstreit?

Wenig später wurde die heute 55-jährige Vermieterin des Opfers festgenommen. Bei der in der Ukraine geborenen Frau fand die Polizei unter anderem die Tatwaffe. Sie sei geständig, teilte die Staatsanwaltschaft nach der Festnahme mit. Beschuldigte und Opfer lebten zuvor im gleichen Haus.

Eines der zentralen Themen in der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen dürfte das Motiv sein. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war der Tat ein längerer Streit wegen ausstehenden Mietzahlungen vorausgegangen, der schliesslich in der Waschküche eskalierte. Dort soll die Vermieterin ihrem Opfer mehrmals in den Rücken und danach in den Kopf geschossen haben.

Anschliessend sei die Leiche mit Küchenmessern, Gartenwerkzeug und einer Säge zerteilt worden. Die Körperteile sind in verschiedenen Unterflurcontainern in Bottighofen verteilt worden. Der abgetrennte Kopf ist zuerst in einem Erdloch vergraben worden.

Prozess in Kreuzlingen dauert drei Tage

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vorsätzliche Tötung und Störung des Totenfriedens vor und fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Dies wurde bereits im November 2021 bekannt.

Ob es bei diesen Anträgen bleibt und was die Verteidigung fordert, wird die Verhandlung zeigen. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat für den Prozess drei Tage vorgesehen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MordGericht