Im August 2019 tötete ein 40-Jähriger seine getrennt lebende Ehefrau. Der Femizid gleiche einer «Hinrichtung», meint das Bezirksgericht.
Femizid
Der Femizid in Dietikon ZH war «fast eine Hinrichtung». (Symbolbild) - sda - Keystone/STEFFEN SCHMIDT
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch musste sich ein 40-Jähriger vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten.
  • Er tötete 2019 seine getrennt lebende Ehefrau mit fünf Messerstichen.
  • Das Urteil des grausamen Femizids steht noch aus.

Ein 40-Jähriger stand am Mittwoch wegen Mordes vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH. Er soll seine getrennt von ihm lebende Ehefrau im August 2019 getötet haben. Dies aus niedrigem Beweggrund.

Er sei dabei äusserst grausam vorgegangen. Die Tat sei «fast eine Hinrichtung» gewesen, sagte der Richter.

Während der Befragung widersprach der Beschuldigte teils seinen Aussagen, die er während der Untersuchung gemacht hatte. So sei die Wohnungstür von seiner Frau nicht nur einen Spalt weit geöffnet worden, sondern «ganz offen» gewesen.

Er sei zur Wohnung seiner Frau gegangen, um den Entsperrcode (PUK) für sein Mobiltelefon zu holen.

Frau blieb nach mehreren Schlägen bewusstlos liegen

Dabei sei es zum Streit gekommen. Seine Frau habe ihm vorgeworfen, er sei «wie ein Hund» geworden. Warum wisse er nicht. Dabei sei «das passiert».

Laut Anklageschrift drückte er vor dem Femizid die Wohnungstür auf. Er schlug mit seiner rechten Faust mehrere Male gegen den Kopf der Frau. Diese wurde durch die «äusserst heftigen Schläge» ins Badezimmer geschleudert und blieb dort bewusstlos liegen.

Ukraine Krieg
Gewalt. - Keystone

Der nordmazedonische Staatsangehörige packte ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 12,5 Zentimetern und stach mehrmals, mindestens fünf Mal, zu. Die Frau starb gemäss Anklage nach einigen Minuten an den Folgen dieser Gewalteinwirkung.

Das sei nicht einfach «passiert», sagte der Richter. Dafür habe der Beschuldigte einen Grund gebraucht. Dieser schrieb die Tat seiner «Paranoia» und «Fantasie» zu, worin diese genau bestanden habe, konnte er jedoch nicht sagen. «Ich weiss es nicht, ich hatte keinen Grund.»

Femizid: Beschuldigter handelte aus «niedrigem Beweggrund»

Nach der Tat sammelte der Beschuldigte nach eigenen Aussagen alle Mobiltelefone in der Wohnung ein. Er habe sie der Polizei übergeben wollen, sagte er auf Frage des Richters, was er mit diesen vorhatte. Weswegen, konnte er allerdings nicht sagen, was den Richter zu Frage verleitete: «Ist das irgendwie lustig?»

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft für den Femizid fordert, ist unbekannt. Diese soll erst im Rahmen der Verhandlung bekannt gegeben werden. Ein Urteil wird am frühen Freitagabend erwartet.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Mordanklage unter anderem mit dem «niederen Beweggrund»: Der Mann habe seine getrennt von ihm lebende Ehefrau beseitigen wollen. Dies, weil sich diese von ihm abgewandt habe und den ehelichen Kontakt mit ihm ablehnte. Er habe so auch ein vermutetes Verhältnis unterbinden wollen.

ischgl
Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - pixabay

Zudem wird ihm ein grausames und skrupelloses Vorgehen vorgeworfen. Dies, da er eine ohnmächtige und damit wehrlose Frau tötete.

Dies tat er vor den Augen eines gemeinsamen Kindes im Vorschulalter. Dieses nahm er auch auf seine anschliessende Flucht im Auto mit. Bei der war er unter Kokaineinfluss und mit Geschwindigkeiten von bis zu 190 km/h unterwegs.

Der Mann wurde knapp sechs Stunden nach dem Femizid verhaftet. Er sitzt seither in Haft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StrafeHaftHundHinrichtung