Illegaler Botox-Anbieter zeigt sich vor Zürcher Gericht geständig
Der 27-jährige Pflegefachmann, der wegen illegaler Schönheitsbehandlungen angeklagt ist, hat sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich geständig gezeigt. Er habe aber nicht gewusst, dass sein Angebot illegal sei.

«Erst im Nachhinein wurde mir klar, was es alles benötigt, um ein solches Geschäft führen zu können», sagte der Pflegefachmann in der Befragung. Da habe er viel gelernt, auch was Hygienekonzepte betrifft. Vorher habe er sich nicht darüber informiert.
Er gestand auch, Instagram-Werbung für seine «Oster Specials» und «Muttertags-Angebote» gemacht zu haben, teilweise mit Vorher-Nachher-Bildern. Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist jedoch verboten.
Gemäss Anklage spritzte er während rund zwei Jahren Botox, füllte Wangen und Lippen mit Hyaluron auf und bot den Kundinnen so genanntes «Vampir-Lifting» an. Dabei wird körpereigenes Blut zentrifugiert und das plättchenreiche Plasma in die Haut gespritzt.
Auch «Fettweg-Spritzen» gehörten zu seinem Angebot. Dabei nutzte er teilweise abgelaufene Produkte. Insgesamt machte der Beschuldigte mit rund 200 Behandlungen einen Umsatz von über 100'000 Franken. Den Gewinn beziffert die Staatsanwältin auf rund 40'000 Franken.
«Im Streben nach maximalem Profit hat er die Gesundheit der Kundinnen riskiert», sagte die Staatsanwältin. Er habe ihr Vertrauen gezielt ausgenutzt. Sein Anwalt betonte, dass sein Gewinn sicher viel kleiner gewesen sei als von der Staatsanwaltschaft behauptet. «Und er hat zum Glück niemanden ernsthaft verletzt.»
Zusätzlich zu seinen illegalen Kosmetik-Behandlungen soll der 27-Jährige auch noch eine Bekannte vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Er ist der Ansicht, dass alles einvernehmlich gewesen sei. Zudem konsumierte er Bilder mit kinder- und tierpornographischem Inhalt und leitete sie weiter. «Aus Blödsinn», wie er sagte. Im Nachhinein habe er gemerkt, dass das nicht lustig sei.
Die Staatsanwältin verlangt für den Pflegefachmann eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, eine Geldstrafe sowie eine Busse. Die Freiheitsstrafe soll vollzogen, die Geldstrafe bedingt ausgesprochen werden. Der härteste Teil der beantragten Strafe, die Freiheitsstrafe, verlangt sie wegen der Sexualdelikte.
Der Anwalt des selbst ernannten Schönheitschirurgen hält eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe und eine Busse für angemessen. Dies wegen Übertretung des Heilmittelgesetzes und mehrfacher Pornografie. Das Bezirksgericht wird das Urteil um 17.30 Uhr eröffnen.










