Feuerverbot gilt im Kanton Zürich auch am 1. August
Das Feuerverbot gilt im Kanton Zürich aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr ausdrücklich auch am Nationalfeiertag vom 1. August. Über Feuerwerksverbote entscheiden die Gemeinden, zurzeit ist Feuerwerk in fast allen verboten.

Das Feuerwerksverbot des Kantons gilt nur bis 200 Meter Abstand vom Wald, wie einer Mitteilung der Baudirektion vom Montag zu entnehmen ist. Das Verbot bleibe bis auf Weiteres in Kraft und werde erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen aufgehoben. Es gilt schon seit dem 26. Juni.
Feuer darf in Wald und in 50 Meter Abstand zum Wald nicht entfacht werden. Auch Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden. Ausgenommen vom Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Sie müssen aber auf festem Untergrund stehen.
Fast alle Gemeinden im Kanton haben bereits weitergehende Verbote eingeführt. Das Benutzen eines Holzkohlegrills ist auch im eigenen Garten nicht erlaubt. Auch gilt fast überall ein allgemeines Feuerwerkverbot. Einzelne Gemeinden im Unterland haben zwar noch kein allgemeines Feuerverbot, haben aber Höhenfeuer und Feuerwerk verboten. Noch gibt es Ausnahmen: Rifferswil im Knonauer Amt verweist auf seiner Website nur auf das kantonale Verbot.










