Hund von Millionärin beisst Getränkelieferant – das kostet!

Redaktion
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Zürich,

Der Schäferhund einer Millionärin aus Horgen ZH beisst mehrmals Menschen. Nun muss die Hundebesitzerin eine Geldstrafe von 330'000 Franken zahlen.

Schäferhund
Der Schäferhund einer Millionärin biss in Horgen ZH mehrere Personen. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Millionärin aus Horgen ZH muss eine Geldstrafe von 330'000 Franken zahlen.
  • Ihr Schäferhund hatte auf dem Grundstück der Familie mehrmals zugebissen.

Ein Vorfall aus dem Jahr 2023 hat nun ein juristisches Nachspiel. Ein Getränkelieferant wurde auf dem Grundstück einer Millionärsfamilie in Horgen ZH von zwei Schäferhunden angegriffen.

Der Lieferant erlitt dabei eine Bisswunde am rechten Unterschenkel und eine akute Belastungsstörung, die ihn für anderthalb Jahre vollständig arbeitsunfähig machte.

Pikant: Dies war nicht der erste Vorfall dieser Art auf dem Anwesen der Millionärsfamilie. Die Besitzerin der Hunde war bereits zweimal zuvor wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt worden. Im November 2022 und Juni 2023 hatte derselbe Schäferhund einen Masseur und einen Plattenleger gebissen.

Sollte für Schäferhunde eine Maulkorb-Pflicht gelten?

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Horgen endete laut der «NZZ» mit einem Schuldspruch für die 52-jährige Hundebesitzerin. Sie wurde wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und Verstoss gegen das Hundegesetz verurteilt.

Die Strafe beläuft sich auf insgesamt 110 Tagessätze à 3000 Franken – unbedingt zu bezahlen. Zusätzlich wurde die Hundebesitzerin noch zu einer Busse von 1000 Franken und zur Übernahme der Verfahrens- und Gerichtskosten verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare

User #2985 (nicht angemeldet)

Wo bleibt da die Entscheidung resp. Überprüfung des Kantonstierarztes??? Solche Hunde geören eingeschläfert, aber natürlich, Millionärsfamilie, gelten da andere Regeln?

User #5826 (nicht angemeldet)

"Im November 2022 und Juni 2023 hatte derselbe Schäferhund einen Masseur und einen Plattenleger gebissen." - Der Hund hat also erwiesenermaßen mindestens drei mal zugebissen. Vollkommen unerträglich! Nach dem ersten Mal gehört das Tier eingezogen und diskussionslos eingeschläfert.

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