Für externe Kinder-Betreuungskosten können Eltern ab dem Jahr 2023 bis zu 25'000 Franken pro Kind von der direkten Bundessteuer abziehen.
Ab dem Jahr 2023 können Eltern bis zu 25'000 Franken pro ausserfamiliär betreutes Kind von der direkten Bundessteuer abziehen. (Symbolbild)
Ab dem Jahr 2023 können Eltern bis zu 25'000 Franken pro ausserfamiliär betreutes Kind von der direkten Bundessteuer abziehen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA zb/WALTRAUD GRUBITZSCH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2023 können mehr externe Kinder-Betreuungskosten von der Bundessteuer abgezogen werden.
  • Der Betrag wurde von 10'100 auf 25'000 Franken hochgesetzt.
  • Der Bundesrat hat das entsprechend abgeänderte Gesetz angepasst.
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Der Bundesrat setzt das entsprechend abgeänderte Gesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft. Bisher lag der maximale Abzug bei 10'100 Franken pro Kind und Jahr.

Kein Referendum eingereicht

Das Parlament hatte das Gesetz in der Herbstsession entsprechend angepasst. Die Referendumsfrist zu diesem Entscheid lief am 20. Januar ungenutzt ab, wie die Steuerverwaltung am Freitag mitteilte.

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Die Pandemie war für Eltern teilweise sehr belastend – einige Kinder hatten danach grosse Lücken im Gelernten. - keystone

Damit kann die Änderung in Kraft treten. Sie führt beim Bund zu Ausfällen von jährlich rund 10 Millionen Franken.

Steuerabzug nur bei Betreuungsaufwand

Damit der Abzug geltend gemacht werden kann, muss das Kind weniger als 14 Jahre alt sein und mit der steuerpflichtigen Person zusammenleben. Die Betreuungskosten müssen zudem einen direkten Zusammenhang haben mit der Arbeit oder Ausbildung der Mutter oder des Vaters. Ziel ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter zu fördern.

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Kommission für kostengünstigere Lösung bei der Kinderbetreuung (Symbolbild). - Keystone

Im September 2020 hatte das Stimmvolk eine erste Vorlage mit diesem Ziel an der Urne mit rund 63 Prozent abgelehnt. Zum Verhängnis geworden war dem Vorhaben laut Beobachtern, dass neben dem höheren Steuerabzug für familienextern betreute Kinder auch der allgemeine Abzug pro Kind hätte erhöht werden sollen. Darauf verzichtete das Parlament beim zweiten Anlauf. Gegen die neue Version gab es nun keine Opposition.

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