Gericht

    Hinwil ZH: Hundetrainer erscheint mit Trychlern vor Gericht

    Samantha Reimer
    Samantha Reimer

    Hinwil,

    Ein Hundetrainer trat mit Trychlern vor dem Bezirksgericht Hinwil auf. Grund: Sein Hund soll einen Polizisten gebissen haben.

    hinwil bezirksgericht
    Das Bezirksgericht in Hinwil ZH. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Hundetrainer musste sich unter anderem wegen seines Tieres vor Gericht verantworten.
    • Sein Hund soll einen Polizisten gebissen haben.
    • Der Angeklagte bestreitet dies jedoch vehement.

    Ein Hundetrainer und Massnahmenkritiker verteidigte sich vor dem Zürcher Obergericht gegen seine Verurteilung durch das Bezirksgericht Hinwil.

    Er soll während der Coronapandemie nämlich seinen Hund nicht im Griff gehabt und Beamte verletzt haben, was er jedoch vehement bestreitet.

    Hundetrainer trat mit Freiheitstrychlern vor Gericht

    Der Trainer trat mit Freiheitstrychlern vor dem Gericht auf und betonte, er sei ein «gemütlicher Mensch» und kein Querulant.

    Vorwürfe, er habe an unbewilligten Demonstrationen teilgenommen und Gewalt gegen Polizisten ausgeübt, wies er ebenfalls zurück. Darüber berichtet die «Limmattaler Zeitung».

    Seine Anwältin argumentierte zudem, dass es sich um eine politisch motivierte Verfolgung handle und die Polizei ihren Mandanten provoziert habe. Sie legte sogar Videobeweise vor, die seine Unschuld belegen sollten.

    Hund soll Polizisten gebissen haben

    Besonders aber die Behauptungen, er habe einen Polizisten gebissen und seinen Hund nicht angeleint gehabt, wurden infrage gestellt. Die Verteidigung führte an, dass der Hund des Trainers nie jemanden gebissen habe und der Kläger möglicherweise durch die Pfoten des Hundes verletzt worden sei, nicht aber durch einen Biss …

    Was denkst du? Hat der Hund den Polizisten gebissen oder nicht?

    Der Angeklagte betonte auch, dass die letzten Jahre ihm psychisch stark zugesetzt hätten und bat das Gericht deswegen um einen Freispruch. Die endgültige Entscheidung des Obergerichts steht aber noch aus.

    Das Bezirksgericht Hinwil hatte den Mann zuvor zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Monaten und einer Geldstrafe verurteilt.

    Kommentare

    User #5926 (nicht angemeldet)

    Hundebisse, ja sogar Schnappstellen hinterlassen Spuren und können fotografisch festgehalten werden. Falls der Hund tatsächlich zugeschnappt hat, wird der Polizist vor Gericht einen Beweis vorlegen können und müssen. Kann er das nicht, muss dieser Punkt der Anklage gestrichen werden.

    User #3606 (nicht angemeldet)

    Kann er nicht alleine kommen....muss ihm immer jemand Händchen halten 🙈

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