Seit Ende Juli dürfen kleine Mengen von Cannabis in der Schweiz nicht mehr gerichtlich sichergestellt werden. Für harte Drogen gelte dies allerdings nicht.
harte Drogen gerichtlich eingezogen
Nicht mit harten Drogen vergleichbar: Cannabis. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Vor kurzem entschied das oberste Gericht, dass eine kleine Menge Cannabis für den Eigenkonsum nicht gerichtlich eingezogen werden dürfe. Dieses Urteil des Bundesgerichts ist jedoch nicht auf harte Drogen anwendbar, wie die Konferenz der Staatsanwälte erklärte.

Laut Bundesgericht liegt die Grenze für Cannabis bei zehn Gramm. Das Urteil war Ende Juli publiziert worden.

Harte Drogen werden weiterhin sichergestellt

Der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) ist nun der Auffassung, dass das Cannabis-Urteil nicht auf harte Drogen anwendbar ist. Dies teilte er am Donnerstag mit. Er empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, die bisherige Praxis beizubehalten und Kleinmengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen.

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