Hanf

    Hanf-Produzenten fordern «zeitgemässe» Cannabis-Gesetzgebung

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Seit dem 29. März müssen Duftöle, die CBD erhalten, vergällt werden. Hanf-Produzenten und Händler finden das unverhältnismässig.

    Bottenwil
    Cannabis-Pflanzen in Töpfen. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • CBD-haltige Duftöle müssen seit dem 29. März vergällt werden.
    • Die Massnahme wurde erlassen, nachdem Menschen offenbar CBD-Duftöle konsumiert hatten.
    • Die IG Hanf wehrt sich nun dagegen; das Ganze sei nicht «zeitgemäss».

    Die Hanf-Produzenten und -Händler wehren sich dagegen, dass CBD-haltige Duftöle nur noch vergällt auf den Markt kommen dürfen. Die IG Hanf hält diese Massnahme zur geruchlichen oder sonstigen Kenntlichmachung für unverhältnismässig und fordert eine «zeitgemässe und umfassende Cannabis-Gesetzgebung».

    Durch die Vergällung sollen CBD-Öle mit zusätzlichen Geschmacksstoffen ungeniessbar gemacht werden, um eine versehentliche oder missbräuchliche Einnahme zu verhindern, wie es in einer Mitteilung der IG Hanf von heute Freitag heisst.

    Duftöle «missbräuchlich» eingenommen

    Chemische Produkte, die CBD (Cannabidiol) enthalten und unter dem Chemikalienrecht in Verkehr gebracht werden, müssen seit dem 29. März mit einem Vergällungsmittel versetzt sein müssen, damit die Duftöle nicht irrtümlicherweise eingenommen werden können. Die Interessengemeinschaft (IG) der Hanf-Produzenten und -Händler bezieht sich damit auf eine Verfügung der Gemeinsamen Anmeldestelle Chemikalien des Bundes.

    Bereits auf dem Markt befindliche Produkte dürfen bis 30. September 2022 verkauft werden. Die Vergällungspflicht betrifft keine CBD-haltigen Produkte, die im Rahmen des Heilmittel- oder Lebensmittelrechts in Verkehr gebracht werden.

    Aroma-Diffuser
    Ätherische Öle gibt es in vielen verschiedenen Duft-Richtungen. - Unsplash

    Offenbar hätten sich viele Konsumentinnen und Konsumenten über die «nicht zur Einnahme»-Aufschrift auf der Verpackung hinweggesetzt und somit quasi «missbräuchlich» solche Produkte als Naturheilmittel eingenommen, schreibt die IG Hanf. Und sie hätten sich danach gemäss unzähligen Berichten über Linderung von verschiedenen gängigen gesundheitlichen Volksgebrechen wie Schlafstörungen erfreut.

    Dies habe sich in der Bevölkerung offenbar herumgesprochen und zu einem regelrechten Boom geführt. Dem versuche das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun einen Riegel zu schieben, so die IG Hanf.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    13 Interaktionen
    Herisau AR
    1 Interaktionen
    Washington
    Stadion Grossveranstaltungen Alkoholverbot Berset
    1 Interaktionen
    Zürich

    MEHR HANF

    Hanf-Indooranlagen
    15 Interaktionen
    Kanton Bern
    Hanf-Indoor-Anlage geräumt.
    3 Interaktionen
    Hanf-Anlage geräumt
    Hanf-Indoor-Anlage geräumt
    6 Interaktionen
    Betreiber verhaftet
    hanfproteinpulver
    6 Interaktionen
    Hanf

    MEHR AUS STADT BERN

    YB
    33 Interaktionen
    Lunde-Kolumne
    Lukas Schnyder Airbnb
    11 Interaktionen
    Vorbild Zürich
    andrea bauer
    1 Interaktionen
    Apropos
    YB
    6 Interaktionen
    3:1 gegen Basel