Eine Frau schaut auf ihr Handy am Steuer und wendet den Blick kurz von der Strasse ab. Die Polizei stoppt sie – doch die Justiz sieht keine Gefährdung.
Handy am Steuer
Handy am Steuer: Eine Frau bekam vom Bundesgericht Recht, weil sie kurz aufs Handy schaute, während sie fuhr. Das Gericht urteilte, dass die Ablenkung nicht bedeutsam war. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau schaut während der Fahrt auf ihr Handy und wird bestraft.
  • Das Bundesgericht hebt die Strafe nun auf, weil keine Ablenkung erkennbar war.
  • Es stellt aber klar, dass das Telefonieren ohne Freisprechanlage untersagt bleibt.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Solothurnerin aufgehoben, die ihr Handy am Steuer verwendet hatte. Die Frau schaute während einer Autofahrt kurz auf ihr Handy. Der Fall geht zurück ans Solothurner Obergericht. Dieses muss prüfen, ob eine Ordnungsbusse erteilt werden kann.

Die Autofahrerin wurde per Strafbefehl mit einer Busse von 250 Franken belegt. Sie hatte während der Fahrt ihr Mobiltelefon in die rechte Hand genommen. Mit leicht gesenktem Kopf richtete sie ihren Blick darauf. Die Polizei sah dies und stoppte die Fahrerin, weil sie mit Handy am Steuer sass.

Frau sieht keine Beeinträchtigung ihrer Aufmerksamkeit

Die Frau liess die Strafe nicht auf sich sitzen und gelangte bis ans Bundesgericht. Sie argumentierte, dass durch den Blick auf das Display ihre Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Die Bedienung des Fahrzeugs sei damit nicht erschwert worden und es liege somit kein strafbares Verhalten vor.

Tatsächlich hätten an jenem Nachmittag gute Sichtverhältnisse geherrscht. Das Verkehrsaufkommen war gering und die Autofahrerin gefährdete nicht den Verkehr. Auch sah die Polizei keine Schwenker, heisst es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts.

Telefonieren über Handy am Steuer weiterhin verboten

Angesichts der Umstände kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass ein kurzer Blick auf ein Telefon keine Gefährdung darstellte. Die Ablenkung sei vergleichbar mit jener beim Blick in den Rückspiegel oder auf das Armaturenbrett.

Weiter sei es zulässig, mit nur einer Hand am Steuer zu fahren. Die Richter nennen Situationen wie das Halten eines Apfels, eines Taschentuchs oder einer Zigarette, die vergleichbar seien.

Sie betonen jedoch, dass es verboten sei, während der Fahrt ohne Freisprechanlage zu telefonieren. Auch dürfe ein Smartphone nicht aktiv bedient werden.

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