Gymiquote liegt in Zug über den Vorstellungen der Regierung
Die Zuger Regierung zeigt sich besorgt über die hohe Anzahl an Sechstklässlern, die ans Langzeitgymnasium wechseln.

23,4 Prozent der Zuger Sechstklässlerinnen und Sechstklässler wechseln nach den Sommerferien ans Langzeitgymnasium. Zu viele, findet die Zuger Regierung.
Dieser Wert liege über der Zielvorstellung der Regierung, heisst es in einer Medienmitteilung der Zuger Direktion für Bildung und Kultur vom Donnerstag. Nachdem Kantons- und Regierungsrat diese Entwicklung seit längerem «mit Sorge» verfolgten, seien nun konkrete Schritte eingeleitet worden.
So beabsichtigt der für das Übertrittsverfahren zuständige Bildungsrat, das bisherige Verfahren von der Primarstufe ans Langzeitgymnasium mit Vornoten (Erfahrungswert) und Lehrpersonen-Empfehlung (Prognosewert) mit einem geeichten Test (Vergleichswert) zu ergänzen.
Die neue Leistungshürde ans Langzeitgymnasium solle die Sekundarschule und mit ihr alle Bildungswege stärken.
Neue Massnahmen zur Stärkung des Kurzzeitgymnasiums
Die Massnahme ziele nicht aufs Gymnasium an sich, sondern im Gegenteil auch auf eine Stärkung des Kurzzeitgymnasiums. Denn im Anschluss an die Sekundarschule soll der Übertritt ans Kurzzeitgymnasium prüfungsfrei bleiben.
Deshalb gehe der von den Gegnerinnen und Gegnern geäusserte Vorwurf, Zug würde sich Zürichs rigides Übertrittsverfahren zu eigen machen, ins Leere. Wer dort nach der Sekundarschule ans Gymi wechseln will, muss nämlich eine Prüfung absolvieren.
Der Entwurf des neuen Zuger Übertrittsreglements ist bis Ende September in der Vernehmlassung. Gegen die Pläne wächst Widerstand: Bereits werden Unterschriften für eine Volksabstimmung gesammelt, damit der Übertritt prüfungsfrei bleibt.
Widerstand gegen das neue Übertrittsreglement
Insgesamt absolvierten dieses Jahr 1394 Schülerinnen und Schüler das prüfungsfreie Übertrittsverfahren. 41,6 Prozent wechseln an die Sekundar-, 19,7 Prozent an die Real- und 0,9 Prozent an die Werkschule.
In 33 Fällen konnten sich Eltern und Lehrpersonen nicht einigen. In diesen Fällen musste die Übertrittskommission über die Zuweisung entscheiden.
Die Zuger Direktion für Bildung und Kultur teilte am Donnerstag mit: Knapp ein Fünftel dieser Kinder sei anschliessend der höheren Schulart zugewiesen worden. Das entsprach dem Wunsch der Eltern.