Gutschein abgelaufen? Er ist oft trotzdem noch gültig
Ob Wellness, Kino oder Skikurs: Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken in der Schweiz. Doch längst nicht alle werden auch tatsächlich eingelöst.

Das Wichtigste in Kürze
- Viele Gutscheine sind trotz aufgedrucktem Ablaufdatum rechtlich noch gültig.
- Je nach Branche gelten Gutscheine in der Schweiz fünf oder sogar zehn Jahre.
- Wertgutscheine für Spa-, Gastronomie- oder Kinobesuche sind besonders beliebt.
Viele Schweizerinnen und Schweizer haben sie zu Hause: Gutscheine, die seit Jahren ungenutzt in Schubladen oder Portemonnaies liegen. Genaue Zahlen gibt es zwar kaum. Laut dem Schweizerischen Konsumentenforum werden aber viele Gutscheine nie eingelöst.
Der Grund: «Viele Konsumentinnen und Konsumenten gehen davon aus, dass ein Gutschein nach dem aufgedruckten Ablaufdatum ungültig ist.» So Syrine Ben Yacoub, Rechtsberaterin beim Schweizerischen Konsumentenforum.
Das sei oft falsch. Denn die gesetzliche Verjährungsfrist laufe häufig noch weiter.

Hinzu komme, dass es manchen schlicht zu mühsam sei, den Anbieter zu kontaktieren. Und auf eine Einlösung oder Verlängerung zu pochen.
Rechtlich gelten fünf oder zehn Jahre Gültigkeitsdauer
Rechtlich gelten Gutscheine als Forderungen nach Obligationenrecht. Entscheidend sei dabei nicht das aufgedruckte Datum, sondern die gesetzliche Verjährungsfrist, erklärt Ben Yacoub.
Diese unterscheidet sich je nach Branche. Fünf Jahre gelten für alltägliche oder regelmässige Leistungen: Etwa Restaurantbesuche oder Einkäufe von Kleidung, Kosmetik oder Lebensmitteln.
Zehn Jahre gelten hingegen für einmalige Leistungen wie Reisen, Hotelübernachtungen, Konzerte oder Kinobesuche.
Das Konsumentenforum hält dazu fest: «Ein auf dem Gutschein angegebenes Ablaufdatum ist zwar nicht per se unzulässig. Rechtlich ist es aber unbeachtlich, wenn es unter der gesetzlichen Verjährungsfrist liegt.»
Wertgutscheine sind besonders beliebt
Wie beliebt Gutscheine sind, zeigte sich auch vor Kurzem zur Weihnachtszeit. Wellness- und Spa-Gutscheine werden dabei besonders häufig verschenkt. Die Tamina Therme in Bad Ragaz teilt mit, dass vor allem Gutscheine über 50, 100 und 150 Franken gefragt seien. Konkrete Zahlen zu nicht eingelösten Gutscheinen liegen jedoch nicht vor.
Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Gastronomie. Bei der Familie Wiesner Gastronomie AG sind insbesondere Gutscheine über 100 Franken beliebt. Ein Ablaufdatum gebe es dort bewusst nicht, heisst es auf Anfrage.
Auch Kino-Gutscheine sind gefragt. Blue Cinema verkauft laut eigenen Angaben jährlich mehrere zehntausend Geschenkkarten. Besonders beliebt seien Kombi-Sets mit Kinoeintritten und Kiosk-Gutscheinen. Die meisten Gutscheine, die eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, würden eingelöst.
Skischulen verkaufen wenig Gutscheine
Auch Skischulen verkaufen hin und wieder Gutscheine. Die Schweizer Ski- und Snowboardschule Wengen berichtet jedoch, man habe in der Weihnachtszeit «fast keine Gutscheine» verkauft. Es gebe aber sehr alte Gutscheine, die nie eingelöst worden seien. «Bei uns haben Gutscheine kein Ablaufdatum», so die Skischule.

Bei der Skischule Engelberg gibt es ebenfalls offene Gutscheine, die bisher nicht eingelöst wurden. «Auf unseren Gutscheinen steht eine Gültigkeit von einem Jahr», erklärt die Skischule. Dies werde aber noch angepasst, da die Gutscheine rechtlich gesehen zehn Jahre gültig seien.
Übrigens: Wechselt ein Geschäft den Besitzer, bleibt der Gutschein gültig, bestätigt das Konsumentenforum. Wird ein Unternehmen jedoch definitiv aufgelöst, etwa nach einem Konkurs ohne Rechtsnachfolge, erlöschen die Ansprüche.

















