Guthaben der Pensionskasse unverändert – Zinssatz bleibt gleich
Pensionskasse: Für das Jahr 2020 wird der Mindestzinssatz der Guthaben nicht verändert. Der Bundesrat belässt den Satz bei einem Prozent.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Zinssatz der Pensionskassenguthaben bleibt unverändert bei einem Prozent.
- Diese Entscheidung hat der Bundesrat heute gefällt.
Die Guthaben der Pensionskassen im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge werden auch 2020 zu mindestens einem Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist unter anderem die Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften.