«Groteske» Preise: Anzeige gegen «König der Schweiz»
Jonas Lauwiner, selbsternannter «König der Schweiz», übernahm den herrenlosen Rosenweg in Geuensee LU und bietet ihn zum Kauf an. Ein Jurist schreitet nun ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Luzerner Anwalt hat den selbsternannten «König der Schweiz» wegen Wuchers angezeigt.
- Jonas Lauwiner übernimmt herrenlose Grundstücke. Diese bietet er auch zum Verkauf an.
- Den Wucher-Vorwurf lehnt der «König» derweil ab und droht mit einer Gegenklage.
150'000 Franken für den Rosenweg in der Gemeinde Geuensee LU: Der Luzerner Anwalt Loris Fabrizio Mainardi hält das für Wucher.
Laut einem Bericht von «20 Minuten» hat er den Anbieter angezeigt – und dieser ist wahrlich kein Unbekannter: Der selbsternannte «König der Schweiz», Jonas Lauwiner, bietet den Weg der Gemeinde für besagten Preis an.

Zuvor war der Rosenweg herrenlos und Lauwiner hatte ihn übernommen. Alternativ würde Lauwiner das Grundstück der Gemeinde auch gratis übergeben. Voraussetzung: Der Weg wird in «Lauwinerstrasse» umbenannt.
Problematisch wird es bei Wegerechten
Für Anwalt Mainardi ist Lauwiners Vorgehen, herrenlose Grundstücke zu übernehmen und dann teuer den Anwohnern zu verkaufen, mehr als fragwürdig. Er spricht von «exorbitanten» und zum Teil «grotesken» Preisen.
Problematisch werde es vor allem dann, wenn Wegerechte im Spiel sind. So könnten Anwohner in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten, da sie ja auf den Zugang angewiesen sind.
Auch eine mögliche Nötigung sieht der Jurist beim Vorgehen des «Königs der Schweiz». Diese sieht er in der Forderung, den Rosenweg in «Lauwinerstrasse» umzubenennen.
Dass Lauwiner schweizweit herrenlose Grundstücke übernimmt, sorgt auch in der Politik seit einer Weile für Unmut. Der Luzerner Kantonsrat musste sich bereits mit dem «König der Schweiz» beschäftigen. Vonseiten des Regierungsrat wurde daraufhin jedoch nicht gehandelt.
«König der Schweiz» weist Wucher-Vorwurf zurück
Jonas Lauwiner kann den Wucher-Vorwurf nicht nachvollziehen. Gegenüber «20 Minuten» sagt er, dass er «immer nur Angebote» mache, «das ist weder Wucher noch Nötigung».
Beim Rosenweg, sagt er, sei die Gemeinde auf ihn zugekommen und habe ihn kaufen wollen. Er selbst habe die Strasse behalten wollen und sei dann lediglich der Bitte um ein Angebot nachgekommen.
Abschliessend droht er auch dem Juristen, der ihn angezeigt hat: «Der, der mich angezeigt hat, kann sich auf eine Gegenklage wegen falscher Anschuldigung gefasst machen.»








