Graubünden darf zwei Drittel der bestätigten Wolfswelpen erlegen

Keystone-SDA
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Chur,

Der Kanton Graubünden darf den Wolfsbestand proaktiv regulieren. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat ein entsprechendes Gesuch bewilligt.

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Im Kanton Graubünden sind gemäss aktuellen Kenntnissen insgesamt 12 Wolfsrudel bestätigt. (Symbolbild) - keystone

In Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs dürfen demnach bis zu zwei Drittel der Welpen geschossen werden.

Aktuell betreffe dies 19 Welpen in sechs Wolfsrudeln, teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Mittwoch mit. Es sind dies die Rudel Stagias, Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Seta und Älpelti.

Ende Juli hatte der Kanton Graubünden beim Bund ein Gesuch eingereicht, ab 1. September in allen Rudeln mit konkreten Hin- oder Nachweisen auf aktuellen Nachwuchs bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegen zu können. Es handelt sich um die zweite proaktive Regulation des Wolfsbestands.

Abhängig vom Verhalten einzelner Rudel werde der Kanton Graubünden zudem Gesuche für Ganzrudelentnahmen beim Bund einreichen, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die Planung der Wolfsregulation richtet sich nach denselben Kriterien wie im Vorjahr.

«Es braucht nun mehrere Jahre Erfahrung und Daten zur Wolfsregulation, um aussagekräftige Resultate zu deren Wirkung zu erhalten», wird Adrian Arquint, Co-Leiter des Bündner Amts für Jagd und Fischerei, in der Mitteilung zitiert.

Ziel: Risse von Nutztieren begrenzen

Während der Hoch- und Sonderjagd unterstützen Bündner Jägerinnen und Jäger die Wildhut. Um an der Wolfsregulation mitzuwirken, müssen diese einen Ausbildungsabend des Amts für Jagd und Fischerei absolvieren.

Dieses betont, dass der Wolf auch gemäss neuer Jagdverordnung nach wie vor keine jagdbare Tierart sei. Durch Jägerinnen und Jäger erlegte Wölfe blieben im Besitz des Kantons.

Ziel der Regulationsmassnahmen ist es, mit scheuen Wölfen Risse von landwirtschaftlichen Nutztieren auf ein «tragbares Mass» zu begrenzen, wie es weiter heisst. Sie sollen dazu beitragen, einen naturnah strukturierten Wolfsbestand zuzulassen, der auf der ganzen Kantonsfläche positive Wirkungen entfalten könne.

Im Kanton Graubünden sind gemäss aktuellen Kenntnissen insgesamt 12 Wolfsrudel bestätigt. Weiter gibt es im Unterengadin Hinweise auf die Bildung eines neuen Rudels.

Derzeit sei das Bild des Bestandes und der Konflikte aber noch unvollständig, heisst es weiter. Denn erfahrungsgemäss erwarte das Amt für Jagd und Fischerei im späten Verlauf des Alpsommers weitere Jungtiernachweise und möglicherweise auch weitere Wolfsrudel.

Kommentare

User #5269 (nicht angemeldet)

Solange Tierrisse fürstlich vergütet werden, ist es für Nutztierhalter nicht zwingend notwendig, geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen. Das Gesetz sollte dahingehend angepasst werden. Nur wer seine Tiere mit notwendigen Maßnahmen schützt, dürfte entschädigt werden. Das wirkt der weitverbreiteteten Geiz ist Geil Mentalität entgegen. Subventionen sollten ebenfalls neu geregelt werden. Auch das würde den viel zu großen Viehbestand auf ein vernünftiges Maß reduzieren. Leider ist es so, dass man nur übers Portemonnaie und Gesetzesanpassung zu vernünftigen Resultaten kommt.

User #6030 (nicht angemeldet)

Herzlichen Dank für das entfernen des zweiten Kommentars

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