Wie das Waldgesetz die Umsiedlung von Brienz GR finanziert
Auf Grundlage des nationalen Waldgesetzes werden freiwillige und präventive Umsiedler aus dem von Gesteinsmassen bedrohten Bündner Dorf Brienz entschädigt.

Wer freiwillig und präventiv aus dem von Gesteinsmassen bedrohten Bündner Dorf Brienz umsiedeln will, wird auf Grundlage des nationalen Waldgesetzes entschädigt. Wie das funktioniert:
Das Waldgesetz regelt den Umgang mit Naturgefahren. Beispielsweise, wenn Siedlungsgebiete gefährdet sind, wie die Verantwortlichen den Brienzerinnen und Brienzer bei diversen Informationsveranstaltungen erklärten.
Bei einer Gefährdung sind Massnahmen möglich – unter anderem Schutzbauten. Dazu gehören auch Umsiedlungen, weil dabei das Schadenspotential aufgelöst werden kann und somit kein Risiko mehr besteht. Dies ist entscheidend für die finanzielle Unterstützung.
Bis zu 90 Prozent Entschädigung bei Umsiedlung – Abbruch nötig
Erfolgt eine Umsiedlung an einen sicheren Ort, können für das Vorhaben Entschädigungen von bis zu 90 Prozent – wie im Fall von Brienz GR – geltend gemacht werden. Für eine definitive Reduktion des Risikos verlangt das Gesetz jedoch den Abbruch des bestehenden Gebäudes in der Gefahrenzone.
Alle, die aus Brienz umsiedeln wollen, müssen also ihr altes Zuhause abreissen lassen. Nur so werden ihnen 90 Prozent der anfallenden Kosten übernommen. Zehn Prozent müssen die Betroffenen selber stemmen.
Für Brienz bedeutet dies eine grundlegende Veränderung des Ortsbildes. Rund ein Drittel der Einwohnenden will nach aktuellem Stand umsiedeln. Dies bedeutet, dass ein grosser Teil aller Häuser abgerissen werden müsste. Die Verantwortlichen der Gemeinde Albula, zu der Brienz gehört, versprachen jedoch eine lebenswerte Gestaltung des Dorfes für diejenigen, die bleiben wollen.






