Im Tessin wird über eine Gesetzesänderung abgestimmt. Dabei geht es um die Einführung von Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Mitglieder der staatlichen Pensionskasse.
Bellinzona
Die Tessiner Hauptstadt Bellinzona. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das obligatorische Finanzreferendum gegen eine Gesetzesänderung über die Pensionskasse des Kantons Tessin abgewiesen. Damit entscheidet am 9. Juni das Volk über die Gesetzesänderung. Dies teilte die Tessiner Regierung am Mittwoch mit.

Bei der Gesetzesänderung geht es um die Einführung von Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Mitglieder der staatlichen Pensionskasse. Die Massnahmen sollen die geplanten Rentenkürzungen abfedern. Der Tessiner Grosse Rat hatte im Oktober vergangenen Jahres den Massnahmen zugestimmt.

Am 9. Juni wird abgestimmt

Das «Netzwerk zur Verteidigung der Renten» (ErreDiPi) hatte danach beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Absicht des Parlaments eingelegt, die Gesetzesrevision dem obligatorischen Finanzreferendum zu unterstellen. Damit wird das Tessiner Stimmvolk am 9. Juni über die Gesetzesrevision abstimmen.

Neben der Gesetzesrevision über die kantonale Pensionskasse gelangt auch die Änderung des Steuergesetzes sowie der dem obligatorischen Referendum unterstellte Beschluss über den Erwerb eines grossen Gebäudes in Lugano an die Urne. Das ehemalige Gebäude der Banca del Gottardo soll der kantonalen Justizbehörde zur Verfügung gestellt werden.

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