Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt über einen möglichen Fall von Racial Profiling in Zürich.
Racial Profiling
Ein dunkelhäutiger Mann klagt vor dem Zürcher Obergericht gegen drei Polizisten und wirft ihnen «racial profiling» vor. (Symbolbild) - Christoph Soeder/dpa
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verkündet heute Dienstag sein Urteil zu einer Personenkontrolle im Zürcher Hauptbahnhof. Zürcher Stadtpolizisten verlangten dort 2015 von einem Schweizer kenianischer Herkunft, sich auszuweisen. Dieser weigerte sich und klagte wegen Diskriminierung. Der EGMR hat die Veröffentlichung des Entscheids am Dienstag kürzlich in einer Medienmitteilung angekündigt.

Der heute 49-jährige Mohamed Wa Baile hatte den Fall bereits früher öffentlich gemacht. Er habe es satt, ständig ins Visier der Polizei zu geraten, egal wie er sich verhalte, sagte er im erstinstanzlichen Prozess 2016 vor dem Bezirksgericht Zürich.

Die umstrittene Kontrolle fand am 5. Februar 2015 um 7 Uhr morgens im Hauptbahnhof Zürich statt. Zürcher Stadtpolizisten hielten Wa Baile an und verlangten einen Ausweis. Wa Baile weigerte sich, einen Ausweis zu zeigen oder seinen Namen zu nennen. Nachdem die Polizisten in seinem Rucksack einen AHV-Ausweis mit seinem Namen gefunden hatten, liessen sie ihn gehen.

Strafbefehl wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen

Einige Wochen später flatterte Wa Baile ein Strafbefehl wegen Nichtbefolgens polizeilicher Anordnungen ins Haus. Dafür sollte er 100 Franken bezahlen. Er zog den Strafbefehl vor Gericht und verlor sowohl vor dem Bezirksgericht Zürich als auch vor dem Obergericht und schliesslich 2018 vor dem Bundesgericht.

Als Grund für die Kontrolle gab der verantwortliche Polizist an, dass Wa Baile seinem Blick ausgewichen sei und den Eindruck erweckt habe, er wolle der Polizeipatrouille ausweichen.

Die Schweizer Gerichte schlossen sich dieser Argumentation an. Vor dem EGMR in Strassburg machte der Betroffene daraufhin unter anderem eine Verletzung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Diskriminierungsverbots geltend.

Der EGMR stufte das Verfahren als «impact case» ein. Dies sind Fälle, denen der Gerichtshof eine besondere Bedeutung für die Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes beimisst und die neue Fragen zur Auslegung und Anwendung der EMRK aufwerfen.

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