Gericht in Bülach will Gutachten-Ergänzung über Hauptbeschuldigten

Keystone-SDA Regional
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Bülach,

Am Bezirksgericht Bülach ZH haben am Montag nach vier Tagen Hauptverhandlung die drei Beschuldigten in ihren Schlussworten das Geschehene bedauert. Das Gericht ordnete eine Ergänzung des Gutachtens über den Hauptbeschuldigten an, der zwei Männer ermordet haben soll. Die Urteilseröffnung erfolgt erst im Anschluss daran.

Bülach
Das Bezirksgericht in Bülach ZH. (Symbolbild) - KEYSTONE

Weil die Staatsanwältin für den Hauptbeschuldigten die Verwahrung gefordert hatte, entschied das Gericht, die vorliegenden Gutachten ergänzen zu lassen. Dies soll mündlich mit der Befragung eines Experten erfolgen. Der Termin dafür ist noch offen. Die bestehenden Gutachten seien im Hinblick auf eine Massnahme erstellt worden, also mit Fokus auf eine psychische Störung, nicht aber in Bezug auf eine Verwahrung.

Die drei Beschuldigten versicherten in ihren Schlussworten, wie leid ihnen alles tue. Die beiden Männer «hätten niemals sterben dürfen», sagte der Hauptbeschuldigte. Er habe viele Fehler begangen, die nicht rückgängig gemacht gemacht werden könnten.

Seine Ehefrau gab ihrem Bedauern Ausdruck, dass sie «so lange die Augen verschlossen» habe. All das «hätte nie passieren dürfen». Der 36-jährige Komplize entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer. Für ihn sei das Ganze «die Lehre meines Lebens» gewesen. Die Tötungsdelikte ereigneten sich im April und Juni 2016 im Bernbiet und im Zürcher Unterland.

Die Staatsanwältin hatte für alle drei Beschuldigten lebenslängliche Freiheitsstrafen gefordert. Sie hätten in Mittäterschaft gehandelt. Der Haupttäter soll zudem verwahrt werden.

Dessen Verteidiger hatte vergangene Woche für eine Freiheitsstrafe von maximal 12 Jahren und einen Verzicht auf die Verwahrung plädiert. Er machte geltend, sein Mandant habe in einem «entschuldbaren Notstand» unter Druck der «Serbenmafia» gehandelt.

Die Verteidiger der beiden Mitbeschuldigten hatten zuvor Freisprüche von den zahlreichen Delikten und Freiheitsstrafen von wenigen Jahren gefordert. Für die 29-jährige Ehefrau des Hauptbeschuldigten seien fünf Jahre angemessen, sagte ihr Anwalt. Für den 36-jährigen Garagisten aus dem Kanton Solothurn forderte dessen Verteidiger drei Jahre und neun Monate.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt das Trio einer ganzen Reihe von Straftaten - vom Versicherungsbetrug über Raub bis hin zu zwei Morden als schwerste Delikte. Die beiden Mitbeschuldigten sollen bei einem der Morde Mittäter gewesen sein. Bezüglich des anderen werden sie nicht beschuldigt.

Mittäterschaft der Frau und des Garagisten klagt die Staatsanwaltschaft im Fall der Tötung eines Lastwagenbesitzers aus dem Kanton Zürich Anfang Juni 2016 an.

Sie sollen dem mutmasslichen Haupttäter, einem 29-jährigen erfolglosen Transportunternehmer aus dem Kanton Bern, geholfen haben, den Mann zu überwältigen, zu fesseln, zu entführen und schliesslich zu töten, um an einen Lastwagen zu kommen.

Gemäss den Verteidigern der beiden Mitbeschuldigten gibt es keine Hinweise, dass diese über Einzelheiten des Plans, geschweige denn die beabsichtigte Tötung, informiert gewesen wären. Beide hätten angenommen, es gehe nur darum, den Mann um seinen Lastwagen zu prellen. Von Gewalt sei im Voraus nie die Rede gewesen.

Nicht beschuldigt sind die beiden bezüglich der Ermordung eines jungen Serben Ende April 2016. Sie sollen aber mitgeholfen haben, den 25-Jährigen zu überwältigen und gefesselt über Nacht gefangen zu halten.

Getötet wurden der Serbe und der Lastwagenbesitzer allein vom Hauptbeschuldigten. Er verklebte ihnen die Atemwege und liess sie qualvoll ersticken.

Zwar hätten die beiden Mitbeschuldigten seit 2013 bei mehreren Betrügereien und dergleichen mitgeholfen, räumten die Verteidiger ein. Sie hätten aber stets in untergeordneten Rollen gehandelt.

Die Frau habe immer wieder die Augen verschlossen oder weggesehen - sie sei es gewohnt gewesen, die Anweisungen ihres Ehemanns zu befolgen. Den 36-Jährigen schilderte dessen Anwalt als unterwürfigen, leicht manipulierbaren Mann, der dem Hauptbeschuldigten «beinahe hörig» gewesen sei. Mörder seien sie beide nicht.

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