Vor dem Bezirksgericht Brugg AG hat der Verteidiger des beschuldigten 58-Jährigen am Mittwoch auf Notwehr und damit auf Freispruch plädiert.
Gericht Brugg
Der Beschuldigte steht wegen Mordes vor dem Gericht in Brugg. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Bezirksgericht in Brugg AG steht heute an Mann wegen Tötung.
  • Er soll seine Frau und Schwägerin erstochen haben.
  • Nun plädiert er auf Freispruch - er habe aus Notwehr gehandelt.

Vor dem Bezirksgericht Brugg AG hat der Verteidiger des beschuldigten 58-Jährigen am Mittwoch auf Notwehr und damit auf Freispruch plädiert. Seine Frau und deren Schwester hätte ihn angegriffen. Ein schuldhaftes Verhalten könne ihm nicht angelastet werden.

Der Beschuldigte habe sich durch den Angriff in akuter Lebensgefahr befunden, sagte der Verteidiger.

Verteidiger schützt Mandant

«Mit letzter Kraft» habe er sich retten können. Der Mann habe in dieser Ausnahmesituation «in rechtfertigender Notwehr» und damit nicht schuldhaft gehandelt. Von vorsätzlicher Tötung, geschweige denn Mord, wie es der Staatsanwalt sehe, könne keine Rede sein.

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Notwehr. (Symbolbild) - sda - Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Staatsanwaltschaft sei von Anfang an von der These des eifersüchtigen Ehemanns ausgegangen, der seine Frau umgebracht habe, sagte der Verteidiger. Man habe die Aussagen seines Mandanten nicht ernst genommen. Dabei habe er «von Anfang an die Wahrheit gesagt». Aus den Ermittlungsergebnissen lasse sich nichts Nachteiliges gegen seinen Mandanten schliessen.

Mann hat Frau nicht eingeschränkt

Laut Bekannten der Familie habe der Beschuldigte seine Frau nicht eingeschränkt, auch wenn sie häufig nachts ausging. Er habe sie auch nie geschlagen. Dies widerspreche Aussagen der Frau im Rahmen des Verfahrens wegen häuslicher Gewalt ein Jahr vor ihrem Tod. Die Anzeige zog sie später zurück.

Auch die Kinder des Paares hätten «nichts Negatives über den Vater» gesagt. Die Frau dagegen habe sich nicht zurückgehalten, ihren Mann lauthals zu beschimpfen und zu beleidigen, wie andere Auskunftspersonen berichtet hätten. Sie habe eine aussereheliche Beziehung gehabt und sich gegenüber ihrem Liebhaber via Handynachrichten sehr abschätzig über ihren Ehemann geäussert.

Aus einzelnen Nachrichten interpretierte der Verteidiger, dass die Frau ihren Mann habe töten wollen. Zusammen mit ihrer zu Besuch weilenden Schwester habe sie diesen Vorsatz am Morgen des 8. Januar 2018 in die Tat umsetzen wollen.

Die beiden hätten mit Messern in der Hand den noch im Bett dösenden Mann angegriffen. Dem Beschuldigten sei es gelungen, den Angriff der beiden abzuwehren und ihnen die Messer zu entwinden. Im Laufe des Gerangels sei es zu den Verletzungen gekommen.

DNA-Spuren bloss Indiz für Täterschaft

Der Ablauf des Vorfalls sei gar nicht anders möglich, als vom Beschuldigten geschildert. Dies sei auch mit den Erkenntnissen der Rechtsmedizin vereinbar. Falls im übrigen sein Mandant seine Frau wirklich hätte töten wollen - «weshalb machte er es nicht, während sie schlief?», gab der Verteidiger zu bedenken.

Auch die kriminaltechnischen Erkenntnisse sprächen nicht gegen die Version seines Mandanten. So sei etwa eine DNA-Spur kein Beweis, sondern bloss ein Indiz für eine Täterschaft oder für die Anwesenheit einer Person am Tatort. Auch könnten bei Sicherung und Verpackung eines Objekts Fehler vorkommen.

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