Genugtuungsfonds für Opfer sexueller Übergriffe wird verlängert
Der vor fünf Jahren eingerichtete Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen der katholischen Kirche soll weiter bestehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2016 hat der Fonds der katholischen Kirche an rund 140 Opfer Gelder ausgerichtet.
- Neu können auch alle staatlich anerkannten Opferhilfestellen Anträge einreichen.
Der Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen der katholischen Kirche hat seit 2016 Gelder an rund 140 Opfer ausgerichtet. Der vor fünf Jahren eingerichtete Fonds soll weiter bestehen. Neu können auch alle staatlich anerkannten Opferhilfestellen Anträge einreichen. In den letzten Monaten wurden die Richtlinien des Fonds entsprechend überarbeitet.
Bisher konnten nur diözesane Fachgremien und die in der Westschweiz wirkende Commission d'Ecoute, de Conciliation, d'Arbitrage et de Réparation Anträge an den Genugtuungsfonds einreichen, wie einer Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) vom Freitag zu entnehmen ist.
Opfer können weiterhin Genugtuungsbeiträge in Höhe von höchstens 20'000 Franken erhalten. Die Höhe der Summe soll jedoch künftig nicht mehr primär von der Schwere der erlittenen sexualisierten Gewalt abhängig sein, sondern in erster Linie die gesundheitlichen, familiären, beruflichen und sozialen Folgen der erlittenen Übergriffe im Leben des Opfers berücksichtigen. Die Änderungen treten am 1. Juli in Kraft.
332. ordentliche SBK-Vollversammlung
Im Rahmen der 332. ordentlichen SBK-Vollversammlung fand am Dienstag auch ein Treffen zwischen der Bischofskonferenz und einer Delegation der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) in Einsiedeln statt. Hauptthemen waren die Zusammenarbeit zwischen SBK und RKZ und die Frage nach gemeinsamen Perspektiven für eine gesellschaftlich präsente Kirche von morgen.
In seinem Statement zum Selbstverständnis der Bischofskonferenz stellte SBK-Präsident Bischof Felix Gmür laut Mitteilung fest, die Bischofskonferenz sei nicht eine Kirchenregierung der Schweiz, sondern eine Plattform der Diözesanbischöfe, Territorialäbte und Weihbischöfe. Im Zentrum der SBK stehe der «brüderliche Austausch».
Erst in zweiter Linie geht es laut Gmür um die Wahrnehmung von Aufgaben, die alle Diözesen und die ganze Gesellschaft betreffen, z.B. bioethische Themen. Die Autonomie der einzelnen Bischöfe bleibe unangetastet. Die SBK stehe mit unterschiedlichen Partnern im Austausch, unter denen die RKZ der wichtigste sei, erklärte Gmür.
Für RKZ ist Zusammenarbeit mit SKB zentral
RKZ-Präsidentin Renata Asal-Steger betonte ebenfalls, dass die Zusammenarbeit mit der SBK für die RKZ zentral sei. 50 Jahre nach der Gründung der Zentralkonferenz sei es höchste Zeit für ein Treffen mit der gesamten SBK gewesen.
Nach Ansicht der RKZ-Präsidentin sollte die Bischofskonferenz in demokratischen Prozessen Entscheidungen über gesamtschweizerische Belange der katholischen Kirche herbeiführen. Die RKZ strebt, wie Delegationsmitglied Thomas M. Bergamin laut Mitteilung festhielt, einen offenen Austausch an, um «Schulter an Schulter» für das Gemeinsame einzutreten. Differenzen und Dissens liessen sich dennoch nicht immer vermeiden.
Wie die Bischofskonferenz weiter mitteilte, findet der traditionelle Ad limina-Besuch der Schweizer Bischöfe in Rom vom 22. bis 27. November statt. Ursprünglich hätte der Besuch beim Papst Anfang Jahr stattfinden sollen, wurde aber coronabedingt verschoben.