Genfer Bettelverbot: Schweiz wegen Konventionsverletzung verurteilt

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Frankreich,

Die Schweiz wurde vom EGMR wegen Verletzung der EMRK verurteilt. Eine Roma wurde in Genf wegen Verstoss gegen das Bettelverbot gebüsst.

Der Anhörungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Der Anhörungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EGMR hat die Beschwerde eine aus Rumänien stammenden Roma gutgeheissen.
  • Sie wurde in Genf wegen Verstoss gegen das Bettelverbot gebüsst.
  • Nun wurde die Schweiz wegen Verletzung der EMRK verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde einer aus Rumänien stammenden Roma gutgeheissen. Diese wurde in Genf wegen Verstosses gegen das Bettelverbot gebüsst. Der Gerichtshof hat die Schweiz wegen Verletzung der EMRK verurteilt.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil kommt der EGMR zum Schluss, dass die Busse von 500 Franken unverhältnismässig sei. Weder könne damit organisierte Kriminalität verhindert werden, noch würden so die Rechte von Passanten, Anwohner oder Ladeninhaber geschützt.

Der EGMR stützt die Sicht des Bundesgerichts nicht, wonach eine weniger einschneidende Massnahme zum gleichen Ziel geführt hätte. Mit der Busse hat die Schweiz gegen Artikel 8 verstossen, der ein Recht auf Achtung eines Privat- und Familienlebens festhält. (Entscheid 14065/15 vom 19.1.2021)

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