Gelockerte Zulassungsregeln bei Ärztemangel könnten länger gelten
Wegen drohender Versorgungslücken bei Haus- und Kinderärzten wollen die Kantone eine bestehende Ausnahmeregelung über 2027 hinaus verlängern

Droht Unterversorgung, können die Kantone bis Ende 2027 die Zulassungsregeln für Ärztinnen und Ärzte lockern. Die zuständige Nationalratskommission sieht Handlungsbedarf darüber hinaus und hat die Verwaltung mit einer Auslegeordnung beauftragt.
An ihrer August-Sitzung will die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) dann einen konkreten Lösungsvorschlag ausarbeiten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie konstatiere, dass die allermeisten Kantone von dieser seit Frühjahr 2023 geltenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben und deren Verlängerung gewünscht wird.
Ausnahmeregelungen im Einsatz
Hausärztinnen und Kinderärzte können seither unter bestimmten Voraussetzungen auch dann Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen, wenn sie noch nicht drei Jahre lang in einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.
Die Ausnahmeregelung soll einer medizinischen Unterversorgung in der Allgemeinmedizin, der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie respektive -psychotherapie entgegenwirken.