Stadt Basel

Basel: Ärztestopp gilt ab Juli in fünf Bereichen

Jan Amsler
Jan Amsler

Basel,

Für bestimmte Ärztinnen und Ärzte gibt es ab Juli in beiden Basel Beschränkungen. So sollen Millionen von Franken gespart werden.

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Verschiedene Fachbereiche, etwa die Handchirurgie, sind ab 1. Juli stärker reguliert. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juli gilt in beiden Basel ein Ärztestopp.
  • Dieser wird fünf Fachgebiete betreffen.
  • Knapp 7,7 Millionen Franken sollen durch die Beschränkungen gespart werden.

Die beiden Basel beschränken die Anzahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte in bestimmten medizinischen Fachgebieten.

Die neuen Regeln treten am 1. Juli in Kraft, wie das Basler Gesundheitsdepartement unter Lukas Engelberger und die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion unter Thomi Jourdan am Dienstag informieren.

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Nicht alle Ärzte können künftig ohne weiteres in den beiden Basel praktizieren. (Symbolbild) - depositphotos

Die Zulassungsbeschränkung betrifft die Fachgebiete Angiologie (Gefässerkrankungen), Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie (Hals-Nasen-Ohrenheilkunde) sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Hohe Ärztedichte

Ärztevertreter und Freisinnige hatten den sogenannten Ärztestopp im Baselbiet im vergangenen Jahr noch bekämpft. Die Stimmberechtigten nahmen die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes mit knapp 62 Prozent aber klar an.

Die Befürworter und die Regierung argumentierten unter anderem mit Einsparungen von 7,7 Millionen Franken. In Basel-Stadt ist hingegen schon seit April 2022 eine entsprechende Verordnung in Kraft. Sie wird nun durch die neue Regelung ersetzt. Bisher waren acht Fachdisziplinen betroffen.

Findest du es sinnvoll, dass die Anzahl an bestimmten Ärztinnen und Ärzten in beiden Basel beschränkt wird?

Die Kantone setzen die Zulassungsbeschränkung auf Weisung des Bundes hin um. Das Ziel ist es, das ambulante Versorgungsangebot «bedarfsgerecht zu regulieren».

So sollen die hohe Ärztedichte reduziert und der Anstieg der Gesundheitskosten gedämpft werden. Als Berechnungsgrundlage dienen sogenannte Versorgungsgrade. Diese werden vom Bund definiert und von den Kantonen nach eigenen Kriterien gewichtet.

Umsetzung kantonal

Die beiden Basel haben die Höchstzahlen im Rahmen der Gemeinsamen Gesundheitsregion zusammen definiert und gleichlautende Verordnungen erlassen. Die Umsetzung erfolgt aufgrund des Territorialitätsprinzips kantonal.

Ab Juli gelten folgende Höchstzahlen (in Vollzeitäquivalenten):

● Angiologie: Basel-Stadt 9,1 / Baselland 6,0

● Handchirurgie: BS 10,0 / BL 14,8

● Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates: BS 77,7 / BL 81,7

● Oto-Rhino-Laryngologie: BS 22,5 / BL 23,1

● Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie: BS 12,8 / BL 1,6

***

Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst im Basler Newsportal «OnlineReports» publiziert.

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Kommentare

User #2528 (nicht angemeldet)

Das Problem der kommenden Fachkräftemangel vor allem im Gesundheitsbereich ist seit Ende der 80iger Jahre bekannt. Aber Kopf in den Sand wir wussten es nicht funktioniert sogar heute noch!

User #2528 (nicht angemeldet)

Hätten die Schweizer bei der Abstimmung Einheitskasse um was es geht....

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