Ein ehemaliger Juniorenfussballtrainer und Anwalt wurde wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen zu 34 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Urteile des Gerichts werden in der Regel mit Spannung erwartet.
Ein Anwalt ist am Freitag vom Neuenburger Kantonsgericht zu 34 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) - Volker Hartmann/dpa

Der Anwalt ist am Freitag vom Neuenburger Kantonsgericht zu 34 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, davon ein Jahr unbedingt. Verurteilt wurde der Anwalt unter anderem wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen.

Die Strafe ist höher als vor der ersten Instanz und als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung will beim Bundesgericht Beschwerde einlegen.

Der Angeklagte habe zahlreiche kriminelle Taten mit mehreren Opfern verübt, sagte Gerichtspräsident Emmanuel Piaget. Für den Richter war der Angeklagte ein Leugner, der sich der Auswirkungen seiner Taten nicht bewusst gewesen sei.

Das Urteil ist mit einem lebenslangen Verbot der Tätigkeit mit Minderjährigen sowie mit einer Anordnung zur Fortsetzung einer psychiatrischen Behandlung verbunden.

Zusätzliche Strafen und Vorwürfe

Neben den sexuellen Handlungen mit Minderjährigen wurde der Angeklagte auch der Nötigung, der sexuellen Nötigung und Körperverletzung für schuldig befunden. Zusätzlich zu den zwölf Monaten Gefängnis ohne Bewährung wurde der Angeklagte zu 22 Monaten Gefängnis mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren verurteilt.

Nach Ansicht des Gerichtspräsidenten beging der Angeklagte alle seine Handlungen mit dem Ziel der Kontrolle und Dominanz in einem demütigenden Kontext. Er führte Urinkontrollen durch, brachte Jugendliche zum Duschen oder nahm deren Körpermasse.

Das Gericht hielt die Aussagen eines Jugendlichen für glaubwürdig, der behauptet hatte, von dem Angeklagten masturbiert worden zu sein, während er auf einer vom Anwalt bezahlten Reise im Hotel schlief. Der Angeklagte berührte auch die Genitalien eines Klägers. Der Jugendliche hatte die «Wahl», entweder mit dem Angeklagten in seinem Bett zu schlafen oder eine Ohrfeige respektive Prügel zu kassieren.

Ausnutzung seiner Position

Der Angeklagte habe aufgrund seiner Funktion als Fussballtrainer einen Einfluss auf die Jugendlichen ausgeübt, der im Laufe der Zeit immer grösser geworden sei, sagte der Gerichtspräsident. Der Mann habe ausserordentlichen psychologischen Druck auf die Opfer erzeugt und diese unterworfen, was mit Nötigung vergleichbar sei.

Die Jugendlichen seien aufgrund der emotionalen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten von dem Angeklagten nicht in der Lage gewesen, Widerstand zu leisten, hiess es.

Fünf Jugendliche gehörten zu den Opfern, die in der Anklageschrift aufgeführt waren. Drei haben Anzeige erstattet und zwei haben Berufung gegen das erste Urteil eingelegt. Dort war der 40-Jährige zu 22 Monaten Haft auf Bewährung bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden.

Wegen ähnlicher Taten schon vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Monate Gefängnis gefordert, davon zwölf Monate unbedingt. Die Staatsanwältin wies während der Verhandlung auf die sexuelle Konnotation der Handlungen des Angeklagten hin: Prügelstrafe, Einseifen und Abtrocknen der Jugendlichen, Eincremen der Intimbereiche, Masturbation, Schlafen im selben Bett, Zuschauen beim Duschen sowie Nacktsein als Strafe.

Der Angeklagte erklärte, dass er sich in einer Vater-Sohn-Dynamik befunden habe und ihm der Erfolg dieser Jugendlichen am Herzen gelegen habe. Für seine Verteidiger, die auf Freispruch plädierten, sei der Angeklagte ein Opfer der öffentlichen Meinung gewesen und ohne Beweise von Anfang an für schuldig befunden worden.

Im Jahr 2017 war der Anwalt und Trainer bereits wegen ähnlicher Taten mit der Justiz in Konflikt geraten. Das Kantonsgericht hatte ihn in zweiter Instanz von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen befreit, da es der Ansicht war, dass im Zweifel für den Angeklagten gehandelt werden sollte.

Als er das Urteil des Gerichts erfuhr, erklärte einer der Verteidiger, dass es «verblüffend» sei, dass die Strafe höher ausfiel als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Eine Beschwerde beim Bundesgericht wurde angekündigt.

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