Ein 25-Jähriger hatte behauptet, dass seine Freundin Selbstmord begangen habe. Jetzt hat das Genfer Berufungsgericht ihn wegen Mordes schuldig gesprochen.
Das Justizgebäude in Genf. Das Berufungsgericht hat die Verurteilung eines 25-jährigen Mannes zu 13 Jahren Gefängnis wegen Mordes an seiner 21-jährigen Freundin bestätigt. (Archivbild)
Das Justizgebäude in Genf. Das Berufungsgericht hat die Verurteilung eines 25-jährigen Mannes zu 13 Jahren Gefängnis wegen Mordes an seiner 21-jährigen Freundin bestätigt. (Archivbild) - sda - Keystone/SALVATORE DI NOLFI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Genfer Berufungsgericht hat eine Gefängnisstrafe bestätigt.
  • Ein 25-Jähriger muss wegen Mordes an seiner Freundin 13 Jahre ins Gefängnis.
  • Es sei erwiesen, dass er sie im Dezember 2019 getötet habe.

Das Genfer Berufungsgericht hat am Freitag die Verurteilung eines 25-jährigen Mannes zu 13 Jahren Gefängnis wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin bestätigt. Das 21-jährige Opfer war in der Wohnung des Paares mit einem Küchenmesser in der Brust aufgefunden worden. Der Mann behauptete, dass seine Freundin Selbstmord begangen habe und erklärte sich für unschuldig.

Ihr Mandant wolle den Fall ans Bundesgericht weiterziehen, sagten seine Verteidiger. Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Freundin im Dezember 2019 in der gemeinsamen Wohnung Chêne-Bourg GE getötet hat.

Beziehung von Streit geprägt

Die Richter schenkten der Selbstmordthese des Angeklagten keinen Glauben. Es sei unmöglich, dass sich das Opfer eine 19 Zentimeter lange Klinge «so tief» in den Körper gestossen habe. Um ein solches Ergebnis zu erzielen, sei eine grosse Entschlossenheit erforderlich gewesen, betonten die Richter. Zudem habe die junge Frau nie ernsthaft Selbstmordgedanken gehegt.

Das junge Paar hatte sich im Sommer 2015 in Südfrankreich kennengelernt, wo das Opfer damals wohnte. Er war damals 17 und sie 16 Jahre alt. Sie trafen sich an den Wochenenden und in den Ferien. Sie zog schliesslich im September 2019 in den Kanton Genf in die Wohnung ihres Partners, der zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war. Die Beziehung war von Streitigkeiten geprägt.

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