Am 30. Dezember brachte ein 34-jähriger Galeristensohn einen Freund um. Das Zürcher Obergericht vertagte das Urteil nach dem Prozess am Montag.
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Das Zürcher Obergericht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 30. Dezember 2014 tötete ein Galeristensohn an der Zürcher Goldküste einen Freund.
  • Zum Zeitpunkt der Tat befand er sich im Drogenrausch.
  • Die Verteidigung verlangt deshalb, dass er vollständig freigesprochen wird.

Das Zürcher Obergericht behandelt seit Montag den Fall des Goldküstenmörders. Der 34-Jährige hat Ende Dezember 2014 im Drogenrausch einen guten Freund getötet. Der Galeristensohn soll nach dem Willen des Staatsanwalts mit 16 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch aufgrund vollständiger Schuldunfähigkeit.

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An der Zürcher Goldküste beging der Galeristensohn den Mord. - Keystone

Der heute 34-Jährige schlug dem Freund den Schädel ein, rammte ihm eine Kerze in den Rachen und erwürgte ihn. Nach der Tat rief er selbst die Polizei. Der Mann sei zum Zeitpunkt der Tat unter Einfluss von Ketamin und Kokain und einer damit verbundenen Wahrnehmungsveränderung gestanden.

Galeristensohn werden auch sexuelle Übergriffe vorgeworfen

Rund zwei Monate zuvor soll er in einem Hotelzimmer seine damalige Freundin vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Das Bezirksgericht Meilen hatte den Galeristensohn im Juni 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt. Dies wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrerer Verkehrsdelikte.

Das Gericht hielt dem Beschuldigten verminderte Schuldfähigkeit zu Gute.

Es ordnete eine strafvollzugsbegleitende Therapie an, die der Beschuldigte bereits angefangen hat. Seit seiner Inhaftierung habe er keine Drogen mehr konsumiert, sagte der Beschuldigte. Heute nehme er auch keinerlei Medikamente mehr. Er wäre motiviert für eine stationäre Massnahme, erklärte er.

Urteil wird vertagt

Die beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch ihres Mandanten und sofortige Haftentlassung. Zur Tatzeit habe er sich nach ausgiebigem Konsum von Kokain und dem Medikament Ketamin in einem psychotischen Rausch befunden. Für das Tötungsdelikt könne er deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Die «NZZ» berichtet, dass Gerichtspräsident Stefan Volken bekannt gab, das Urteil erst später eröffnen zu können. Am Mittwoch, 27. November, wird das Gericht einen Entscheid bekanntgeben. Ob dies die Anträge betrifft oder bereits das Urteil ist, konnte der vorsitzende Richter nicht sagen.

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