Früherer VBL-Direktor zieht Urteil nicht weiter
Der ehemalige Direktor der VBL akzeptiert seine Verurteilung wegen Betrugs und zieht nicht weiter vor Gericht.

Der vom Kriminalgericht Luzern wegen Betrugs verurteilte frühere Direktor der Stadtluzerner Verkehrsbetriebe VBL verzichtet auf einen Weiterzug. Obwohl er sich keiner Schuld bewusst sei, wolle er die «Akte VBL» abschliessen, erklärte er.
Über den Entscheid des inzwischen pensionierten Ex-Direktors haben verschiedene Medien berichtet. Sein Verteidiger bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Sachverhalt.
Das Kriminalgericht war zum Schluss gekommen, dass sich der Ex-Direktor und vier weitere Kaderleute des Betrugs schuldig gemacht haben, weil sie 2018 und 2019 arglistig versucht hätten, für die VBL höhere Subventionen herauszuholen. Persönlich bereichert hat sich niemand. Die höchste Sanktion erhielt mit 15 Monaten bedingt der frühere VBL-Direktor.
Abschied von einem «ewigen Verfahren»
Er habe von dem «ewigen Verfahren» genug, erklärte der Ex-Direktor in einem Schreiben, das Keystone-SDA vorliegt. Er lehne aber das Verdikt des Kriminalgerichts, das er im Schreiben als «sachverhaltsfremd» und «unfair» bezeichnete, ab.
Er sei überzeugt, dass sein Handeln immer zum Nutzen der VBL, der Stadt, der Fahrgäste und des Personals gewesen sei, erklärte der Ex-Direktor. Es sei unfair, dass die Staatsanwaltschaft und die Justiz das politische und strategische Umfeld der VBL «völlig ausgeblendet» hätten.
Betrug um kalkulatorische Zinsen
Bei dem Betrug ging es um kalkulatorische Zinsen, die innerhalb der VBL-Holding verrechnet wurden. Die Staatsanwaltschaft warf den fünf Männern vor, diese Zinsen in die subventionsberechtigten Kosten eingerechnet zu haben.
Der Verkehrsverbund Luzern, der im Kanton den öffentlichen Verkehr organisiert und subventioniert, hatte aber gerade eine solche Praxis unterbinden wollen. Er schloss deswegen 2017 mit der VBL eine entsprechende Vereinbarung ab.
Bei den ungerechtfertigten Subventionen ging dabei darum, der Stadt Luzern die erwartete Dividende auszahlen zu können.