Tuba-Krise landet jetzt sogar vor Zürcher Gericht!
Bruno Puricelli darf nach einem TV-Auftritt seine beschlagnahmte Tuba zurückhaben. Doch mit der Gemeinde Maur ist der Tubist noch lange nicht im Reinen.

Das Wichtigste in Kürze
- Bruno Puricelli darf seine beschlagnahmte Tuba zurückhaben.
- Der 71-Jährige wünscht sich zudem eine persönliche Aussprache mit der Gemeinde Maur.
- Er wehrt sich vor dem Bezirksgericht Uster gegen die Busse von 50 Franken und gegen das Musikverbot auf öffentlichem Grund.
Tatort Maur am Greifensee: Was mit einem patriotischen Ständchen am 1. August begann (Nau.ch berichtete), ist längst ein Fall für die nationale Unterhaltung. Rückblick: Bruno Puricelli wollte vor dem lokalen Schützenhaus am helllichten Tag den Schweizer Psalm spielen.
Das Resultat: 50 Franken Busse, eine beschlagnahmte Tuba und ein juristisches Nachspiel, das inzwischen weit über die Gemeindegrenzen hinaus für Schlagzeilen sorgt.
Die «Maurmer Zeitung» machte den Fall publik, Nau und «TeleZüri» griffen ihn auf, und Stefan Büsser lud den Tubisten zu «Late Night Switzerland» auf SRF 1 ein.

Puricelli wurde zum Fernsehstar wider Willen. Und Maur zur helvetischen Strafkolonie «Guantanamuur». Mittlerweile hat sich auch die nationale Agentur Keystone-SDA in die Berichterstattung eingeschaltet.
Nun gibt es zumindest für das Blasinstrument eine gute Nachricht: Die Kantonspolizei hat die Tuba am 8. Oktober zur Rückgabe freigegeben. Doch wann Puricelli sein Instrument im Polizei- und Justizzentrum Zürich abholen wird, ist noch ungewiss.
«Die Polizei soll die Tuba zurückbringen»
Der 71-jährige Maurmer hat nämlich eine klare Vorstellung davon, wie das Happyend aussehen sollte. «Es wäre anständig, wenn die Kantonspolizei mir das Instrument nach Maur zurückbringt – dort, wo es mir abgenommen wurde», sagt er gegenüber Nau.ch.
Eine gewisse Logik lässt sich diesem Wunsch nicht absprechen. Schliesslich wurde die Tuba in Maur einkassiert – und nicht auf einem Ausflug nach Zürich. Ob die Polizei für die musikalische Heimkehr tatsächlich eine Eskorte organisiert, bleibt offen.
50 Franken Busse, grosse Gerichtsbühne
Mit der Rückgabe der Tuba ist der Fall ohnehin nicht erledigt. Puricelli wehrt sich gegen die 50-Franken-Busse und muss deswegen am Dienstag vor dem Bezirksgericht Uster antraben.

Auch gegen das von der Gemeinde Maur verfügte Verbot, auf öffentlichem Grund zu musizieren, geht er vor. Darüber wird der Bezirksrat entscheiden. Der lachende Dritte: Gemeindeanwalt Tomas Poledna, der nicht für kleine Honorarbezüge bekannt ist.
So oder so: Aus einem bescheidenen Ordnungsbussenfall ist eine juristische Konzertreihe geworden. Die Tuba ist zwar wieder frei, die Misstöne aber sind geblieben. Und die Rechnung für die Auseinandersetzung fällt längst um ein Vielfaches höher aus als die ursprüngliche Busse.
«Ein persönliches Gespräch wäre besser»
Nicht nur mit der Polizei, auch mit dem Gemeindehaus würde Puricelli gerne wieder ins Gespräch kommen. «Ich wohne seit 71 Jahren hier – und bisher war ich der Ansicht, dass sich in einem persönlichen Gespräch solche Dinge am besten klären lassen», sagt er gegenüber nau.ch.
Über ein entsprechendes Zeichen aus dem Gemeindehaus würde er sich freuen. Ein Wunsch, der zumindest weniger kompliziert klingt und auch günstiger wäre als ein weiteres juristisches Verfahren.

Ob die Gemeinde Maur und ihr Starmusiker noch einmal gemeinsam den richtigen Ton finden, ist offen. Die Tuba jedenfalls wartet auf ihre Heimkehr. Und das letzte Wort in «Guantanamuur» dürfte noch lange nicht gesprochen sein.












