Freispruch im Fall der tödlichen Fensterfalle
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat am Freitag einen Elektromonteur und dessen Vorgesetzten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Es erachtet sie nicht als verantwortlich für den Tod einer jungen Frau, die von einem automatischen Schiebefenster eingeklemmt wurde.
Die zweite Instanz kam somit zu einem anderen Schluss als das Basler Strafgericht, das die beiden im Januar 2023 in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte.
Das Opfer, eine 28-jährige Frau, wurde im August 2019 in ihrer Wohnung in Basel bei einer Rauchpause am Dachfenster tödlich verletzt. Zuvor hatten die beiden Elektroinstallateure das Fenster umgerüstet und eine Regenautomatik mit Sensor eingebaut.
Ursache des Unglücks bleibt unklar
Das Appellationsgericht kam zum Schluss, dass nicht nachgewiesen werden könne, ob der von den beiden Monteuren eingebaute Regensensor ursächlich für das tödliche Unglück war. «Wir wissen nicht genau, wie es abgelaufen ist, doch wir können das nicht Ihnen anlasten», sagte die Gerichtspräsidentin.
Die beiden Handwerker hätten vom Vertrauensprinzip davon ausgehen können, dass der vorhandene Einklemmschutz beim Fenster funktioniere. Sie hätten nicht erahnen können, dass dies hier nicht der Fall war.
Die Gerichtspräsidentin äusserte zudem Zweifel, ob sie überhaupt die richtigen Personen vor sich habe, während andere Beteiligte gar nicht einmal in Betracht gezogen worden seien.
Erste Instanz sah Versäumnisse
Die erste Instanz hingegen war noch zum Schluss gekommen, dass mit der nötigen Überprüfung des Schliessmechanismus der Tod der jungen Frau vermeidbar gewesen wäre. Die Mutter der tödlich verunglückten Frau hatte eine Genugtuung von 10'000 Franken gefordert.
Nach dem Freispruch in zweiter Instanz verwies das Appellationsgericht die Genugtuungsforderung auf den zivilen Weg.