Die Verurteilung eines heute 22-jährigen Genfers zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren ist rechtskräftig.
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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 22-jähriger Genfer ist zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden.
  • Das Bundesgericht hat nun die Verurteilung des Mannes bestätigt.
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 22-jährigen Genfers wegen zweifachen versuchten Mordes bestätigt. Der Verurteilte hatte mit Kollegen zwei zufällig ausgesuchte Passanten brutal zusammengeschlagen.

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Strafzumessung durch das Genfer Kantonsgericht bestätigt.

Der Verurteilte hatte unter anderem kritisiert, es sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass er zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert und somit nur eingeschränkt urteilsfähig gewesen sei.

Opfer nicht mehr in der Lage zu selbständigem Leben

Die Lausanner Richter teilen die Sicht der Vorinstanz, wonach zur getrunkenen Alkoholmenge nur die Aussagen des 22-Jährigen vorliegen würden. An jenem Abend hatten der Haupttäter und seine vier Kollegen zwei bis drei Flaschen hochprozentigen Alkohols getrunken.

Lausanne Schweizerisches Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - keystone

Die Gerichte sind trotz dieser Menge davon ausgegangen, dass dem Verurteilten klar war, welche Folgen sein Handeln hatte. Dies zeigten die Flucht und die anschliessende Versammlung der jungen Männer bei einem Schulhaus. Der 22-Jährige habe sich zudem des Baseball-Schlägers entledigt, den er verwendet hatte.

Im Januar 2017 schlugen die fünf jungen Männer, von denen drei noch minderjährig waren, im Genfer Quartier Saint-Jean zwei Passanten auf brutale Art und Weise zusammen. Die Opfer haben schwere, bleibende Schäden davongetragen und sind nicht mehr in der Lage, ein selbständiges Leben zu führen.

Mit Baseball-Schläger traktiert

Dem ersten Opfer schlug der 22-Jährige mit einem Baseball-Schläger zwei Mal gegen den Kopf, und es wurde zudem von den anderen Anwesenden traktiert. Ohne ärztliche Intervention wäre der Mann gestorben. Auch das zweite Opfer wurde schwer malträtiert. Die Täter liessen beide Opfer in jener kalten Januar-Nacht zurück, als sie die Polizei-Sirenen hörten.

Der Haupttäter änderte seine Aussagen im Laufe des Verfahrens mehrere Male. Vor Bundesgericht stritt er ab, das erste Opfer mit dem Baseball-Schläger gegen den Kopf geschlagen zu haben. Vielmehr habe er den Körper getroffen. Das rechtsmedizinische Gutachten stützt diese Aussage jedoch nicht, eben so wenig die Angaben seiner Kollegen.

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