Der Grosse Rat Freiburg setzt sich für den Erhalt der regionalen Arbeitsvermittlungszentren ein.
Grosser Rat Thurgau
Grosser Rat Thurgau. (Symbolbild) - keystone

Der freiburgische Grosse Rat hat am Freitag eine Resolution verabschiedet, wonach die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in jedem der sieben Bezirke des Kantons präsent bleiben sollen. Die Resolution ist eine Antwort auf das Vorhaben des Kantons, die Zahl der RAV zu verringern.

Das Kantonsparlament setzte gegenüber dem Staatsrat am Freitag ein Zeichen und stimmte der Resolution mit 56 zu 33 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.

Heute seien die RAV in jedem Bezirk präsent und «beweisen ihre Effizienz durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und die niedrige Arbeitslosenquote des Kantons», argumentierten die Verfasser, Nicolas Bürgisser (FDP) und David Bonny (SP).

Eine Mehrheit des Parlaments hielt es für wichtig, das Angebot nicht zu zentralisieren, wie dies die Kantonsregierung möchte. Die RAV mit ihren Filialen seien nahe an den Arbeitssuchenden und den lokalen Arbeitgebenden. Dies sei für alle von Vorteil.

Reduzierung auf drei Standorte

Mittelfristig plant der Staatsrat, die Zahl der RAV auf drei zu verringern. Die Entwicklung der digitalen Dienstleistungen und die neuen Arbeitsgewohnheiten seien die Gründe für diese strategische Entscheidung, teilte der Kanton im Dezember mit.

Der Kanton Freiburg hat derzeit drei RAV, für die Zentrumsregion, den Süden und den Norden. Die beiden letzteren verfügen jeweils über drei Filialen, wodurch die Präsenz in allen Bezirken gewährleistet ist.

Der Kanton Freiburg verfügt über insgesamt sieben Bezirke: Saane, Sense, Greyerz, See, Glane, Broye und Vivisbach.

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