Das traditionsreiche Schwingfest am Schwarzsee könnte dank einer Vereinbarung zwischen dem Kanton Freiburg und den Veranstaltern gerettet werden.
Schwarzsee-Schwinget
Der traditionelle Schwarzsee-Schwinget, der seit 1937 stattfindet, soll weiterhin an seinem gewohnten Ort am See ausgetragen werden. - keystone

Damit das traditionsreiche Schwingfest am Schwarzsee an seinem bisherigen Standort bleiben kann, will der Kanton Freiburg mit den Veranstaltern in den nächsten zwei Jahren eine Vereinbarung abschliessen. Die Austragung des Schwingfestes direkt am See stand wegen Platzproblemen auf der Kippe.

Der Platz, auf dem das Bergkranzfest jeweils stattfindet, liegt auf dem Gelände einer ehemaligen Militärkaserne. Diese wurde vor einigen Jahren umgebaut. Es entstand unter anderem das Sport- und Freizeitzentrum Campus Schwarzsee.

Der Campus realisiert eine neue Dreifachturnhalle und möchte den Platz, namentlich für Sportlager, stärker nutzen. Für das traditionelle Bergkranzfest war ein Umzug weg vom See aber nicht denkbar.

Mit einem Ende vergangenen Jahres vorgestellten Kompromiss sollte der Nutzungskonflikt entschärft werden. Abhilfe schaffen soll ein neuer Sportplatz im Freien. Er kann dann von den Sportlagern im Campus genutzt werden, wenn der Schwarzsee-Schwinget stattfindet.

Kredit-Erhöhung sichert Zukunft

Der Freiburger Gross Rat stimmte Ende 2023 einer Erhöhung des Kredits für die Turnhalle um 1,3 Millionen Franken auf insgesamt 8,8 Millionen Franken zu. Mit dem Geld soll der neue Sportplatz gebaut werden.

Verschiedene Parlamentarier setzten sich für den Erhalt des Schwingfestes ein und formulierten einen entsprechenden Auftrag. Insbesondere solle der Kanton Freiburg mit dem Trägerverein des Schwingfests eine Vereinbarung zur Nutzung des Campusgeländes abschliessen.

Der Staatsrat zeigte sich in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort bereit, dieses Ziel anzustreben. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass der Staat den Rasen, Gebäude und Einrichtungen dem Schwingfest-Trägerverein kostendeckend vermietet. Der Verein muss auch die Arbeit und die Kosten zur raschen Wiederherstellung des Geländes übernehmen.

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