Freiburger Behörden veröffentlichen Handbuch für Public Viewings zur EM.
Public Viewing
Public Viewing - keystone

Die Europameisterschaft im Sommer lässt das Fussballfieber im Kanton Freiburg bereits steigen. Die Behörden haben am Dienstag ein sechsseitiges Handbuch publiziert, das alle gesetzlichen Vorgaben für Public Viewings zusammenfasst.

Festgehalten sind auch die Spielregeln für spontane Jubelbezeugungen. Korsos mit Hupkonzerten werden demnach bis spätestens eine Stunde nach Spielende geduldet. «Unverhältnismässiges Verhalten» werde angezeigt und ziehe eine Strafverfolgung nach sich, heisst es weiter.

Regeln und Strafen bei unangemessenem Verhalten

Die Fussball-EM findet vom 14. Juni bis 14. Juli in Deutschland statt. Ausgearbeitet wurde das Handbuch von der Konferenz der Oberamtspersonen. Diese vertreten die Kantonsregierung in den sieben Bezirken.

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