Flüssiggas Steuererleichterung bis Ende 2021 verlängert
Die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe wie Flüssiggas wurden bis Ende 2021 verlängert.

Das Wichtigste in Kürze
- Steuererleichteungen von Flüssiggas werden bis Ende 2021 verlängert.
- Der Bundesrat hat einen Vorschlag dazu gemacht.
Die Förderung läuft am 30. Juni 2020 aus, allerdings soll sie in anderer Form weitergeführt werden: Der Bundesrat hat zur Totalrevision des CO2-Gesetzes einen Vorschlag gemacht.
Die Kommission hat eine Gesetzesänderung erarbeitet. Die Steuererleichterungen von Flüssiggas werden bis spätestens 31. Dezember 2021 verlängert.
Mit der Vorlage wird zudem die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen behoben. Mehrere starke Minderheiten wollen sicherstellen, dass verschiedene Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen weitergeführt werden. Dies falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.