Flughafen Zürich

Flughafen Zürich lockert Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck

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Reisende dürfen neu Behälter bis zwei Liter mitführen. Auch Laptops müssen dank neuer CT-Scanner nicht mehr separat aufs Band.

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Im Sicherheitskontrollgebäude gelten ab Freitag lockerere Regeln. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Freitag erlaubt Zürich im Handgepäck Flüssigkeiten bis zu zwei Litern.
  • Dank neuer CT-Scanner müssen sie auch nicht mehr in Beutel gepackt werden.
  • Die neue Regel gilt nur für Abflüge ab Zürich, nicht für Transferpassagiere.

Passagiere, die ab dem Flughafen Zürich reisen, dürfen ab Freitag Flüssigkeiten im Handgepäck in Behältern mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen mitführen. Eine separate Verpackung der Flüssigkeiten in Beutel ist nicht mehr erforderlich.

Die neue Regelung gilt für Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) kontrolliert werden, wie der Flughafen Zürich am Montag mitteilte.

Für Transferpassagiere gilt weiterhin die bisherige Regelung. Die Umrüstung erfolge zu einem späteren Zeitpunkt.

CT-Scanner kontrollieren Flüssigkeiten im Gepäck

Die neuen CT-Scanner entsprächen der neuesten Technologie, ermöglichten eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks und seien dadurch fähig, Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig zu kontrollieren, heisst es weiter.

Findest du die Lockerung der Regeln für Flüssigkeit und Elektronik im Handgepäck sinnvoll?

Flüssigkeiten und elektronische Geräte dürfen deshalb ab Freitag an allen Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck bleiben. Damit entfällt das separate Verpacken von Flüssigkeiten in Beuteln.

Thermosflaschen müssen weiterhin leer sein

Der Flughafen Zürich weist darauf hin, dass doppelwandige Flaschen wie etwa Thermosflaschen nur geleert mitgenommen werden dürfen, da sie bei der Sicherheitskontrolle eine besondere Herausforderung darstellten.

Zudem betont er, dass für die Rückreise je nach Flughafen weiterhin unterschiedliche Bestimmungen zur erlaubten Flüssigkeitsmenge gelten können.

Kommentare

User #5407 (nicht angemeldet)

Ach ja ihr habt NEIN gestimmt, alles klar !🤔

User #4999 (nicht angemeldet)

Endlich. Das war doch sowieso ein Blödsinn.

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