Feuerwerk ist im Baselbiet ab Freitag verboten
Der Baselbieter Krisenstab hat ein Feuerwerksverbot für den ganzen Kanton erlassen. Wer ein Feuer entfachen will, etwa zum Grillieren, muss zudem einen Mindestabstand von 200 statt bisher 50 Metern einhalten. Die Massnahmen gelten ab Freitagmittag, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.

Zudem ist es verboten, Motorfahrzeuge auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen abzustellen. Mit Ausnahme der Birs und des Rheins gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern des Kantons Baselland.
Grund ist die anhaltende Trockenheit. Der wenige Regen hat bislang keine Entspannung gebracht und es sind auch keine ergiebigen Niederschläge prognostiziert, wie es im Communiqué heisst. Der Krisenstab warnt deshalb auch vor Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen. Bei Waldbesuchen sei deshalb Vorsicht geboten und allfällige Absperrungen seien zwingend einzuhalten.










