«Ferien» für Arbeitssuchende – alle RAV machen zwei Wochen dicht
Ab dem 22. Dezember läuft beim RAV nichts mehr. Das Staatssekretariat für Wirtschaft fährt das ganze System herunter – mitten in der Hochphase der Jobsuche.

Das Wichtigste in Kürze
- Das RAV-System wird vom 22. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 komplett heruntergefahren.
- Betroffene müssen Unterlagen bis spätestens 19. Dezember einreichen.
- Während der Pause finden keine Kontrollen oder Vermittlungen statt.
- Die SVP spricht von einem «Totalausfall» und kritisiert die Planung des Bundes scharf.
Wer beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als stellensuchend registriert ist, muss sich an strenge Regeln halten: regelmässig bewerben, pünktlich Formulare einreichen, jederzeit erreichbar bleiben.
Doch ausgerechnet der Bund selbst gönnt sich zum Jahreswechsel zwei Wochen «Pause»: das System wird komplett heruntergefahren.
Kontrolle? Keine. Jobvermittlung? Eingestellt.
Vom 22. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 steht das gesamte RAV-System still. Grund ist die Einführung eines neuen Auszahlungssystems namens ASAL 2.0.
Laut dem zuständigen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sollen in dieser Zeit Daten migriert und neue Funktionen implementiert werden.
Dafür werden nicht nur der «Job-Room», sondern auch alle weiteren digitalen Dienste deaktiviert – inklusive Anmeldung, Stellenvermittlung und Kurzarbeitsanträge.
Betroffen sind laut SECO rund 133'000 arbeitslos gemeldete Personen. Die geplante Migration sei die «sicherste Lösung», um Datenverlust zu vermeiden.
Für Beratungsgespräche sollen RAVs auch während des Unterbruchs erreichbar bleiben – ebenso gilt: Rechte und Pflichten der Stellensuchenden bestehen weiter.
Zahlungen verzögert – Kontrollen ausgesetzt
Während dieser Zeit können auch keine Arbeitslosengelder ausbezahlt werden. Nur wer seine Unterlagen bis spätestens 19. Dezember mittags einreicht, erhält vor Weihnachten noch Geld.
Danach gibt’s eine Pause, auch für die Auszahlung. Das sorgt bei Betroffenen für Unsicherheit.
Noch drastischer: Auch Nachweise der Arbeitsbemühungen und Formulare können in dieser Zeit nicht digital übermittelt werden. Viele müssen sich über Mail oder Post helfen – oder ihre Unterlagen in den RAV-Briefkasten werfen.
Kritik von der SVP: «Ein Totalausfall»
SVP-Landrätin Angela Christen aus Nidwalden kritisiert die Planung deutlich. Ein zentraler Service wie die Arbeitslosenversicherung dürfe nicht einfach für zwei Wochen abgeschaltet werden. «Schon gar nicht über die Feiertage», sagt sie.
Das sei «unverhältnismässig» – zumal auch Unternehmen ihre Fristen einzuhalten hätten.

Christen stellt zudem die Systemwahl des SECO infrage. Eine gestaffelte Umstellung oder ein Parallelbetrieb wäre laut ihr die vernünftigere Lösung gewesen.
Dass der Bund stattdessen einen Komplettunterbruch durchzieht, wirft aus ihrer Sicht Fragen zur Planung und politischen Aufsicht auf.
Auch Zahlungen betroffen
In der Praxis bedeutet die Systemumstellung: Letzte Zahlungen fliessen bis 19. Dezember.
Danach ist Schluss, und zwar bis mindestens bis 6. Januar. Alle Fristen für Bewerbungsnachweise und persönliche Angaben müssen entweder vorher erfüllt oder auf Papier nachgereicht werden. Wer zu spät dran ist, riskiert laut SECO sogar Einstelltage.
Verunsicherung statt Verlässlichkeit
Angela Christen warnt: Wenn weder Kontrolle noch Rückmeldung stattfinden, entstehe der Eindruck eines staatlich verordneten Kontrollverzichts. Das untergrabe die Glaubwürdigkeit der Arbeitslosenversicherung. Die Digitalisierung dürfe kein Vorwand für «Amtsferien» sein.
Dass die Zeit als «staatlich verordnete Ferien» wahrgenommen wird, weist das SECO zurück. Wer kontrollfreie Tage will, muss diese wie üblich im Voraus beantragen.















