FCL-Aktionär Alpstaeg steht vor dem Luzerner Kriminalgericht
Der Aktionär des FC Luzern Bernhard Alpstaeg steht heute vor dem Kriminalgericht. Er wird der Nötigung und der versuchten ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigt.

Bernhard Alpstaeg muss sich heute Mittwoch vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Aktionär des FC Luzern der Nötigung und der versuchten ungetreuen Geschäftsbesorgung.
Zwischen FCL-Aktionär Bernhard Alpstaeg und dem FC Luzern schwelt seit einigen Jahren ein Konflikt. Im Jahr 2022 strich der Verwaltungsrat der FCL Holding AG 25 Prozent von Alpstaegs Aktien aus dem Aktienbuch. Damit verlor dieser die Mehrheit, er hatte davor 52 Prozent der Aktien besessen.
Alpstaeg reichte daraufhin Klage ein. Er fordert seine Anteile zurück, die ihm seiner Ansicht nach rechtswidrig entzogen wurden. Dieses Verfahren ist beim Bezirksgericht Luzern hängig.
Es wird dereinst entscheiden, ob Alpstaeg rechtmässiger Besitzer von 52 Prozent der Aktien ist oder nicht. Am heutigen Mittwoch steht Bernhard Alpstaeg wegen strafrechtlicher Vorwürfe vor dem Kriminalgericht und nicht wegen des laufenden Zivilverfahrens.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll er im Februar 2019 damit gedroht haben, es komme zu einem Rechtsstreit, bei dem «dreckige Wäsche» gewaschen werde und der FC Luzern «leiden» werde.
Staatsanwaltschaft: Verletzung von Pflichten
Aus Angst vor Reputationsschäden hätten Mitglieder des Verwaltungsrats ihn daraufhin als Mehrheitsaktionär anerkannt – unabhängig davon, ob dies «rechtmässig war oder nicht». Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Nötigung vor.
Beim zweiten Punkt im Strafbefehl geht es um Alpstaegs Erwerb von 60 Prozent der Aktien der Stadion Luzern AG. Alpstaeg soll beim Kauf der Stadionaktien den FCL-Verwaltungsrat «nicht oder nicht genügend» informiert haben, obwohl dieser ein Vorkaufsrecht hatte.
Er habe damit seine Pflichten verletzt und sich Vorteile verschafft. Deshalb wird ihm versuchte ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft verhängte Alpstaeg im Sommer 2024 eine Busse von 10'000 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 3000 Franken.
Alpstaeg akzeptierte dies nicht, weswegen es zum Prozess kommt. Das Urteil ist für den 13. Juni angekündigt. Für Bernhard Alpstaeg gilt die Unschuldsvermutung.