Falsche Berechnung: Arzt sollte 3 Millionen Franken zurückzahlen

Keystone-SDA Regional
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Lausanne,

Nur zweitrangig floss in die Vergleichsrechnung ein, dass der Arzt die Erlaubnis zur Führung einer Apotheke hat.

Lohn aargauer Spitalangestellte
Banknoten. (Symbolbild) - Keystone

Das Bundesgericht hat ein Urteil aus dem Kanton Bern aufgehoben, wonach ein Arzt den Krankenversicherungen rund 3 Millionen Franken wegen Überarztung zurückzahlen sollte. Das Schiedsgericht hatte eine falsche Vergleichsgruppe gewählt.

So hatte das Schiedsgericht den betroffenen Arzt mit anderen Allgemeinpraktikern im Kanton Bern verglichen. Nur zweitrangig floss in die Vergleichsrechnung ein, dass der Arzt die Erlaubnis zur Führung einer Apotheke hat.

Dies gilt jedoch als sogenanntes Praxismerkmal. Die Ausgaben des Arztes müssen deshalb mit Internisten verglichen werden, die ebenfalls eine solche Bewilligung haben, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil entschieden hat.

Der Fall geht nun zurück ans Schiedsgericht, das die korrekten Zahlen für die umstrittenen Jahre 2013 bis 2015 eruieren muss. (Urteil 9C_67/2018 vom 20.12.2018)

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