Während dem schweizerisch-angolanischen Geschäftsmann Jean-Claude Bastos in Angola ein Gerichtsverfahren droht, friert die Bundesanwaltschaft dessen Gelder ein.
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Jean-Claude Bastos de Morais. - Twitter/ @NewAfricanMag
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jean-Claude Bastos droht in Angola eine Anklage.
  • Bastos soll eine halbe Milliarde US-Dollar aus Angolas Staatskasse abgezogen haben.
  • Auch SBB-Präsidentin Monika Ribar soll an Projekten Bastos zeitweise mitgetan haben.

Der aus den Paradise Papers bekannt gewordene schweizerisch-angolanische Geschäftsmann Jean-Claude Bastos muss sich in Angola offenbar auf ein Gerichtsverfahren gefasst machen. Angolas Generalstaatsanwalt hofft, schon «in dreissig bis vierzig Tagen» genügend Beweise gesammelt zu haben, um Bastos als ehemaligen Verwalter des angolanischen Staatsfonds vor Gericht zu bringen.

Wie der «Tagesanzeiger» in seiner Ausgabe vom Freitag berichtet, bereitet das afrikanische Land eine Anklage gegen Bastos vor. Das sagte Pitta Gróz am Donnerstag in Bern der Zeitung. Jean-Claude Bastos soll unrechtmässig eine halbe Milliarde US-Dollar aus Angolas Staatskasse abgezogen haben, lautet der Vorwurf. Via seine Firmengruppe Quantum Global mit Sitz in Zug verwaltete Bastos den fünf Milliarden US-Dollar schweren Staatsfonds, bevor er nach einem Machtwechsel Anfang Jahr abgesetzt wurde.

Dokumente aus dem Datenleck Paradise Papers hätten im November aufgezeigt, wie Bastos persönlich vom Mandat profitierte, so der Bericht. Einerseits erhielt er riesige Verwaltungsgebühren. Anderseits leitete er hohe Beträge aus dem Staatsfonds in eigene Projekte, darunter einen Hafenbau, in dem zeitweise SBB-Präsidentin Monika Ribar mittat. Ribar distanzierte sich laut «Tagesanzeiger» bis heute weder vom Projekt noch von Bastos.

Bundesanwaltschaft friert Gelder ein

Die Bundesanwaltschaft untersucht den Fall Bastos wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Dazu sei Ende April 2018 ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft eröffnet worden, schreibt die Behörde. Es gehe darin um mögliche Straftaten gegen das Vermögen der angolanischen Nationalbank und des angolanischen Staatsfonds.

Im Rahmen dieses nach wie vor hängigen Strafverfahrens habe die Bundesanwaltschaft zwischenzeitlich Vermögenswerte von rund 210 Millionen Dollar gesperrt, heisst es in der Mitteilung weiter. Hiervon seien bereits rund 60 Millionen zu Gunsten des angolanischen Staatsfonds deblockiert worden. Die Deblockierung der Gelder sei erfolgt, da deren Verwendung durch unbefugte Dritte ausgeschlossen werden könne.

Wie die Bundesanwaltschaft am Freitag in einer Mitteilung schreibt, hätten sich Hélder Fernando Pitta Gróz und Michael Lauber zu Fragen zu den jeweiligen Rechtsordnungen, der Strafverfolgung sowie die rechtshilfeweise Zusammenarbeit ausgetauscht. Ausserdem seien auch laufende Strafverfahren beziehungsweise Rechtshilfeersuchen aus Angola besprochen worden.

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