Das Kreisgericht St. Gallen hat die Hauptverantwortlichen des Bad-Rans-Betrugsfalls verurteilt. Der Betrug errichtete Schäden in Millionen-Franken-Höhe.
Bundesverwaltungsgericht
In St. Gallen wurde der Betrugsfall von der Genossenschaft Bad Rans bearbeitet. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kreisgericht von St. Gallen hat den Betrugsfall von Bad Rans bearbeitet.
  • Die Schäden erhoben sich auf mehrerer Millionen Franken.
  • Die Hauptverantwortlichen gaben vor, Luxushotels zu bauen, die nie realisiert wurden.

Das Kreisgericht St. Gallen hat die Hauptverantwortlichen mehrerer Immobilienpleiten in seinem am Montagnachmittag mündlich eröffneten Urteil zu Freiheitsstrafen verurteilt. Mit einem Schneeballsystem sollen die Beschuldigten das Genossenschaftskapital in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Die ehemaligen Verwaltungsräte der Genossenschaften waren unter anderem wegen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und betrügerischem Konkurs angeklagt.

Bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Illnau-Effretikon ZH verloren über 500 Anleger ihr Geld. Das Genossenschaftskapital von über 20 Millionen Franken ging vollends verloren. Während des Konkurses meldeten sich 210 Gläubiger mit Forderungen von über 43 Millionen Franken.

Der Betrug berief sich auf nie realisierte Luxushotel-Projekte

Das Gericht verurteilte am Montag einen 77-jährigen Unternehmer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Darüber hinaus zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 230 Franken. Bis Ende 2009 war er Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Bad Rans. Die Genossenschaft plante in Sevelen SG (140 Millionen Franken) und Buchs SG (20 Millionen Franken) Luxushotels, aber baute sie nie.

Im Fall Bad Rans sollen die Verwaltungsräte 6,2 Millionen Franken an Investorengeldern als «Promotionshonorare» eingestrichen haben. Zudem sollen sie sich «Verkaufshonorare» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben.

An den Geschäften beteiligt war auch ein heute 70-jähriger Zürcher Architekt. Er wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon sollen 18 Monate vollzogen werden. Weiter wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt.

Der Betrugsfall errichtete Schäden in der Höhe von mehreren Millionen Franken

Ein 75-jähriger Hotelier, der die Hotelprojekte hätte realisieren sollen, wurde zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt. Die Probezeiten belaufen sich bei allen drei Beschuldigten auf zwei Jahre. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Es war bereits der zweite Versuch der St. Galler Justiz, den komplexen Betrugsfall mit Schäden in der Höhe von mehreren Millionen Franken beurteilen zu lassen. Wegen diverser Ausstandsbegehren war der Fall schliesslich beim Kreisgericht St. Gallen gelandet.

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