Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag vor Gericht für die beiden Hauptverantwortlichen mehrerer Immobilienpleiten Freiheitsstrafen von 40 Monaten und 6,5 Jahren gefordert. Mit einem Schneeballsystem sollen sie das Genossenschaftskapital in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.
Ein Arbeiter und Kräne auf einer Baustelle.
Ein Arbeiter und Kräne auf einer Baustelle. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist bereits der zweite Versuch der St.

Galler Justiz, den komplexen Betrugsfall mit Schäden in der Höhe von mehreren Millionen Franken und vielen Geschädigten von einem Gericht beurteilen zu lassen.

Ein erster Prozess am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland war nach den Urteilen im November 2018 annulliert worden, weil einer der Richter befangen gewesen war. Er hätte in Ausstand treten müssen, weil er mit einigen der Beschuldigten früher eine Geschäftsbeziehung hatte, stellte das Bundesgericht fest.

Wegen diverser Ausstandsbegehren landete der Fall schliesslich beim Kreisgericht St. Gallen. Am Donnerstag standen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft auf dem Programm. Die ehemaligen Verwaltungsräte der Genossenschaften sind unter anderem wegen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und betrügerischem Konkurs angeklagt.

Die Fälle reichen bis ins Jahr 2006 zurück. Bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Illnau-Effretikon ZH verloren über 500 Anleger ihr Geld. Sie investierten in der Regel zwischen 20'000 und 50'000 Franken in Anteilsscheine. Das Genossenschaftskapital von über 20 Millionen Franken ging vollends verloren. Während des Konkurses meldeten sich 210 Gläubiger mit Forderungen von über 43 Millionen Franken.

Ein Zürcher Unternehmer soll mitverantwortlich sein für die Pleite der Wohnbaugenossenschaft Isenbach. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 77-jährigen Schweizer eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und vier Monaten. Bis Ende 2009 war der Beschuldigte auch Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Bad Rans, die in Sevelen SG (140 Millionen Franken) und Buchs SG (20 Millionen Franken) Luxushotels plante, aber nie baute.

An den Geschäften beteiligt war auch ein langjähriger Weggefährte des Verwaltungsratspräsidenten. Der heute 70-jährige Zürcher Architekt hatte bereits in den 1980er- und 1990er-Jahren mit Immobilienpleiten für Schlagzeilen gesorgt. Für den Beschuldigten wurde eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren gefordert, teilweise im Zusatz zu einem Urteil des Obergerichts Zürich aus dem Jahr 2010 wegen Betrugs und Veruntreuung.

Als Koordinator und Bauleiter sei er bei allen Genossenschaften massgeblich beteiligt gewesen, so die Anklage. Er habe etwa wiederholt Rechnungen für fiktive Bauleistungen gestellt.

Bei den Genossenschaften habe es schwerwiegende Mängel gegeben, sagte der Staatsanwalt: «Das hatte System.» Die Revisionsstellen, die mehrfach ausgewechselt worden seien, hätten die Jahresrechnungen nur mangelhaft geprüft. Der wahre Zweck der Genossenschaft sei gewinnorientiert gewesen. «Statt Selbsthilfe stand Gier im Mittelpunkt.»

Die Investitionen der Wohnbaugenossenschaften waren breit gefächert. Nach aussen warben sie mit einem «sehr geringen» Risiko, fester Zinserwartung und hoher Rendite. Die besten Vermittler hätten in die Karibik reisen dürfen, in die Ferienanlage des Verwaltungsratspräsidenten.

Die Anklageschrift dokumentiert auf über 250 Seiten, wie dreist die Beschuldigten vorgingen. Im Fall Bad Rans sollen sie 6,2 Millionen Franken an Investorengeldern als «Promotionshonorare» eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem «Verkaufshonorare» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben.

Ein 52-jähriger «Provisionsjäger», der in der Dominikanischen Republik festgenommen worden war, soll nach dem Willen der Anklage zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt werden, zehn Monate seien zu vollziehen.

Für einen Hotelier, der die Hotelprojekte hätte realisieren sollen, forderte die Anklage eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Für drei weitere Beschuldigte - ein Unternehmer, ein Anwalt und ein Zimmermann - verlangte die Staatsanwaltschaft bedingte Geldstrafen.

In der kommenden Woche folgen die Vorträge der Verteidiger. Das Gericht hat bis Anfang Oktober insgesamt 15 Verhandlungstage vorgesehen.

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