Ob Verurteilung oder Freispruch, im Fall des früheren CEO der Falcon Bank sind sich Bundesanwaltschaft und Anwalt des Beschuldigten nicht einig.
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Das Logo der Falcon Private Bank. - keystone

Eine Verurteilung wegen qualifizierter Geldwäscherei hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht gefordert - einen Freispruch hingegen der Anwalt des früheren CEO der Falcon Bank. Nebst dem unterdessen pensionierten Banker ist auch die Falcon Bank als juristische Person angeklagt worden.

2 Millionen Franken Busse

Lief bei einem Verkauf von Unicredit-Aktien, den die Falcon Bank im Namen des Geschäftsmanns Khadem al-Qubaisi übernahm, alles im rechtlich zulässigen Rahmen ab oder wurden die dadurch erzielten Vermögenswerte wegen illegaler Machenschaften durch die Falcon und ihren Ex-CEO gewaschen?

Diese zentralen Fragen muss das Bundesstrafgericht im vorliegenden Fall beurteilen. Die Taten fallen in die Zeitspanne von 2012 bis 2016. Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für den früheren CEO eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 1000 Franken - beides bedingt.

Die Bank selbst soll laut Antrag der BA im Rahmen der Unternehmens-Strafbarkeit eine Busse von 2 Millionen Franken zahlen und die eingenommenen Kommissionen in der Höhe von 7 Millionen Franken als Ersatzforderung an den Staat abgeben.

Firmenkonstrukt verheimlicht

Die Falcon Bank habe die Geldwäscherei ermöglicht, weil sie über kein wirksames, internes Kontrollsystem verfügt habe. Damit sei sie ihren Pflichten als Geldinstitut nicht nachgekommen. Die Verteidiger von Ex-CEO und der Bank haben in ihren Plädoyers hingegen Freisprüche gefordert.

Nicht vor Gericht stand Qubaisi, gegen den bei der BA ebenfalls ein Verfahren hängig ist. Er wurde zum Prozess als Zeuge vorgeladen, erschien jedoch nicht. Ob er sich nach seiner Verurteilung in den Vereinigten Arabischen Emiraten wegen Betrugs, Geldwäscherei und ungetreuer Geschäftsführung tatsächlich im Gefängnis befindet, konnte nicht abschliessend geklärt werden. Rechtshilfegesuche und Anfragen blieben unbeantwortet.

Die BA geht davon aus, dass der Ex-CEO und Qubaisi über ein Konstrukt mehrerer Firmen verheimlicht hätten, dass Qubaisi der Verkäufer von Aktien der Unicredit und wertlosen Zusatzrechten war, die der Privatklägerin Aabar Luxembourg zu einem übersetzten Preis verkauft wurden.

Qubaisi war damals selbst im Verwaltungsrat der Aabar Luxembourg, einer Tochtergesellschaft der Investmentgesellschaft Aabar Investments PJS mit Sitz in Abu Dhabi in den Vereinigten arabischen Emiraten. Letztere war Eigentümerin der Falcon Bank, bei der Qubaisi ebenso zeitweise die Geschicke massgeblich beeinflusste.

Schaden von 150 Millionen Franken

Laut BA und der Privatklägerin Aabar Luxembourg hätte Qubaisi, die Interessen der Gesellschaft wahrnehmen müssen. Stattdessen habe er mit dem Ex-CEO der Falcon einen Deal eingefädelt, mit dem er seine durch Kurszerfall entstandenen Verluste bei den Unicredit-Aktion wettmachte.

Statt dem mutmasslich korrekten Wert von rund 60 Millionen Euro bezahlte die Investmentfirma Aarbar Luxembourg 210 Millionen Euro für die Aktien und die Zusatzrechte. Damit soll dem Unternehmen ein Schaden von fast 150 Millionen Franken entstanden sein, die es nun zurück fordert.

Die vom Investmentunternehmen bezahlten 210 Millionen Franken gingen auf ein Konto der Falcon Bank bei einer Bank in Brüssel. 61 Millionen Euro davon wurden auf ein Nummernkonto von Qubaisi bei der Falcon Bank überwiesen. 133 Millionen Euro wurden an eine der zwischengeschalteten Firmen weitergeleitet.

Von dort flossen die Gelder weiter, indem sie in einen Fonds investiert wurden. Dieser wiederum investierte in risikoreiche Geschäfte. Die Bewirtschaftung des Fonds wurde von der Falcon Bank übernommen.

Der Fonds investierte Gelder in die Telia Holding. Diese gewährte beispielsweise der Red Granite Capital ein Darlehen von 50 Millionen Dollar. Es war diese Firma, die den Spielfilm «The Wolf of Wall Street» mit Leonardo di Caprio produzierte. Aber auch die Privatstiftung der Familie Benko erhielt ein Darlehen von 25 Millionen Euro. Der Österreicher René Benko ist seit vergangenem Jahr neuer Mitbesitzer der Kaufhauses Globus.

Keine kriminelle Vortat

Die Verteidiger des angeklagten Ex-CEOs und der Bank selbst versuchten in ihren Plädoyers darzulegen, dass die Aabar Luxembourg sehr wohl gewusst habe, wer der Verkäufer der Unicredit-Aktien gewesen sei. Alles andere sei unrealistisch. Auch seien die erlangten Zusatzrechte für die Gesellschaft nicht wertlos gewesen.

Sie führten aus, dass es somit keine kriminelle Vortat gegeben habe und demnach keine Geldwäscherei vorliege. Auch sei nie dafür gesorgt worden, die erlangten Vermögenswerte vor einer Einziehung zu schützen. Die Gelder und die damit erlangten Güter seien immer greifbar gewesen und der Papertrail sei nie unterbrochen worden.

Die Urteilseröffnung findet am 5. November statt.

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