Ab 1. April brauchen neue schnelle E-Bikes einen Geschwindigkeitsmesser. Neue Autos müssen über Fahrassistenz-Systeme und Unfall-Datenschreiber verfügen.
Verletzt bei Sturz.
Eine E-Bike-Fahrerin. (Symbolbild) - keystone

Ab 1. April gelten für Fahrzeuge zusätzliche Vorschriften: So müssen neue Autos mit Fahrassistenz-Systemen und einem Unfall-Datenschreiber ausgerüstet sein. Neue schnelle E-Bikes brauchen ab diesem Datum einen Geschwindigkeitsmesser.

Mit seinem Entscheid von Ende Dezember will der Bundesrat sicherstellen, dass neue Fahrzeuge über die aktuellsten Sicherheitssysteme verfügen. Die vorgeschriebenen Fahrassistenz-Systeme dienen zum Beispiel zum Warnen vor Müdigkeit und vor Ablenkungen, aber auch für automatische Notbremsungen bei Gefahren. Sie helfen aber auch beim Rückwärtsfahren und Abbiegen.

verkehr zürich
Autos fahren auf der Hardbrücke in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Ebenfalls ab 1. April vorgeschriebene verbesserte Karosserie-Elemente sollen dafür sorgen, dass bei Unfällen der Aufprall weniger hart ist. Das soll Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer besser schützen.

Höhere Anforderungen an Reisecars und Busse

Chauffeure von Lastwagen und Bussen müssen zudem ein besseres Sichtfeld haben, damit sie sehen können, ob direkt neben oder vor ihrem Fahrzeug jemand steht. Reisecars und Busse müssen zudem in Sachen Überrollschutz und Brandschutz höhere Anforderungen erfüllen.

Ausserdem müssen schnelle E-Bikes ab dem 1. April mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgestattet werden. Beim Fahren ohne Tacho droht eine Busse von 20 Franken.

Die Tacho-Pflicht für schnelle E-Bikes gelte vorerst nur für neu in den Verkehr gesetzte Velos, schrieb dazu der Touring Club der Schweiz (TCS). Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind, müssen bis zum 1. April 2027 damit ausgerüstet werden.

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