Ein Exorzismus mit tödlichen Folgen und anschliessender sexueller Missbrauch der Toten. So soll es sich im Dezember 2015 in Wagenhausen TG zugetragen haben. Heute startet der Prozess am Bezirksgericht Frauenfeld.

Vater und Tochter lebten beide in Deutschland. In der Schweiz wollten sie einen gemeinsamen Kollegen besuchen, der gleichzeitig auch der Freund des Opfers war. Schon vor der Abreise kommt es zum Konflikt. Der Vater war nicht einverstanden mit dem Freund seiner Tochter und deren Kinderwunsch. Gemäss Anklageschrift dachte er, sie sei von einem Dämon besessen.

Zu einem späteren Zeitpunkt, als das Opfer entweder schon tot ist oder im Sterben liegt, kommt es zur sexuellen Misshandlung. Der Beschuldigte penetrierte seine Tochter mit den Fingern und fügt ihr dabei Verletzungen im Intimbereich zu. Schlussendlich sperrt er dem Opfer mit Gewalt – die Totenstarre hat bereits eingesetzt – den Kiefer auf, um ein Holzstück dazwischen zu schieben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anfang 2016 stirbt eine junge Frau bei einem Tötungsdelikt. Mutmasslicher Täter ist der Vater des Opfers.
  • Dieser gibt an, seine Tochter sei von einem Dämon besessen gewesen. Mit Exorzismen wollte er den Dämon austreiben.
  • Die junge Frau wird dabei schwer verletzt und stirbt an den Folgen.
  • Das Bezirksgericht Frauenfeld behandelt heute den Fall.
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Eigentlich wollten Vater (50) und Tochter (†25) in die Schweiz reisen, um die Neujahrstage bei einem Freund zu verbringen. Doch statt zu friedlichen Feiertagen kommt es zu verstörenden Gewalttaten. Am Schluss ist die junge Frau tot.

Vater hatte Dämonen-Fantasien

Als die beiden in der Schweiz sind, kommt es zu weiteren Auseinandersetzungen. Nun ist der Beschuldigte vollends überzeugt, dass seine Tochter von einem Dämon besessen sei. Um ihr diesen auszutreiben, beginnt er gemäss Anklageschrift mit verschiedenen Exorzismusritualen.

Der Beschuldigte stellt sich mit vollem Körpergewicht auf seine Tochter, versetzt ihr Schläge und Fusstritte. Die festgestellten Verletzungen zeugen von der Heftigkeit der Gewalt: Die Leber des Opfers wurde zertrümmert, weitere Organe werden verletzt, am ganzen Körper kommt es zu Quetschungen und inneren Blutungen.

Diese Verletzungen führen nicht sofort zum Tod des Opfers. Nach den Exorzismen geht die Frau noch ins Bad, um zu duschen. Dabei wird sie aber bewusstlos, hört auf zu atmen. Als der Beschuldigte das bemerkt, hebt er seine Tochter aus der Badewanne, trocknet sie ab, zieht sie an und legt sie im Wohnzimmer auf das Sofa. Dann raucht er eine Zigarette.

Tötung, Schändung und Störung des Totenfriedens

Obwohl er sich bewusst ist, dass seine Tochter nicht mehr atmet, holt er keine Hilfe. Per Facebook-Chat informiert er seinen Kollegen, den Freund des Opfers, dass seine Tochter bewusstlos sei. Als ihn dieser aufforderte, die Ambulanz zu rufen, gibt er wahrheitswidrig an, sie hätte wieder begonnen zu atmen.

Die Staatsanwaltschaft klagt auf Vorsätzliche Tötung, Schändung und Störung des Totenfriedens. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der Verteidiger des Beschuldigten, der Frauenfelder Rechtsanwalt Daniel Christen, wird voraussichtlich auf fahrlässige Tötung plädieren. Das sagt er auf Anfrage. Bei fahrlässiger Tötung beträgt das maximale Strafmass drei Jahre Freiheitsentzug.

Die Verhandlung startet heute, Urteilsverkündung ist voraussichtlich am späteren Mittwochabend. Nau ist vor Ort und berichtet laufend.

Exorzismus in Wagenhausen TG - Nau
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