Schlichtungsbehörde: «Sugus»-Kündigungen sind «missbräuchlich»
Die Schlichtungsbehörde hat die Miet-Kündigungen in den «Sugus»-Häusern als «missbräuchlich» bezeichnet. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die «Sugus»-Kündigungen waren missbräuchlich.
- Das hat die Schlichtungsbehörde am Montag befunden.
- Nun haben die Mietenden 20 Tage Zeit, vor dem Mietgericht zu klagen.
Kurz vor Weihnachten flatterten bei 105 Mietparteien der Zürcher «Sugus»-Häuser die Kündigungen in die Briefkästen.
Grund dafür ist laut der neuen Eigentümerin Regina Bachmann eine nötige Totalsanierung. Diese betrifft drei der sechs Blöcke.
In einem ersten Schreiben wurde den Bewohnenden auf Ende März gekündigt. Später wurde die Frist auf Ende September verlängert.
Kündigung ist «missbräuchlich»
Jetzt haben sich die Bewohnenden vor Gericht gewehrt – und einen ersten Sieg errungen.
Denn die Schlichtungsbehörde hat die ersten «Sugus»-Kündigungen verhandelt. Und festgestellt: Der Rausschmiss der Mietenden ist «missbräuchlich».
Das schreibt der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich in einer Medienmitteilung. Nun werde die Schlichtungsbehörde einen Entscheidevorschlag vorlegen. Danach werden die Mietenden 20 Tage Zeit haben, eine Klage am Mietgericht einzureichen.